Wie schnell muss das Gutachten nach dem Unfall erstellt sein?
Eine Frist, nach der ein Gutachten vorliegen muss, gibt es im Gesetz nicht. Trotzdem kann Warten teuer werden – nicht wegen einer Frist, sondern wegen einer Pflicht, die viele nicht kennen.
Gesetzliche Frist
keine
Maßstab
zügiges Handeln
Sinnvoll
wenige Tage
Unfall gerade passiert?
Schick uns Fotos oder ruf kurz an – wir sagen Dir vorab, ob sich ein Gutachten lohnt. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.
Gibt es eine Frist?
Die kurze Antwort: nein. Es gibt keine Vorschrift, nach der ein Gutachten innerhalb von X Tagen vorliegen muss. Es gibt aber drei Gründe, warum Warten trotzdem teuer wird.
Grund 1
Schadenminderungspflicht
Du bist gehalten, den Schaden nicht unnötig wachsen zu lassen. Wer wochenlang wartet und dabei Mietwagen oder Standkosten laufen lässt, riskiert Kürzungen bei genau diesen Positionen.
Grund 2
Beweislage
Spuren verändern sich: Splitter verschwinden, Lackabrieb wird abgewaschen, Fahrzeuge werden bewegt. Je früher dokumentiert wird, desto belastbarer ist das Ergebnis.
Grund 3
Restwertangebote
Restwertangebote sind zeitlich begrenzt. Wer zu spät bewertet, verhandelt über Zahlen, die am Markt nicht mehr gelten.
Diese drei Gründe wirken unabhängig voneinander – und alle drei zulasten desjenigen, der wartet.
Was Warten kostet
Gekürzt wird selten der Schaden selbst. Gekürzt werden die Positionen, die von der Dauer abhängen.
Position
Häufige Annahme
Tatsächlicher Maßstab
Häufige Annahme
Gesetzliche Frist
Gesetzliche Frist
Häufig vermutetGesetzliche Frist
Gibt es nichtMaßstab
Maßstab
UnklarMaßstab
Zügig, ohne unnötigen VerzugNutzungsausfall
Nutzungsausfall
Für die gesamte StandzeitNutzungsausfall
Nur für die notwendige DauerMietwagen
Mietwagen
Bis zur ReparaturMietwagen
Nur für die erforderliche ZeitReparaturbeginn
Reparaturbeginn
SofortReparaturbeginn
Erst nach der DokumentationTatsächlicher Maßstab
Der sinnvolle Zeitrahmen
In der Praxis hat sich ein einfacher Ablauf bewährt – er hält alle Ansprüche offen, ohne dass Du unter Druck gerätst.
01
Melde den Schaden sofort, bewerte ihn zeitnah
Die Meldung an die gegnerische Versicherung gehört in die ersten Tage. Das Gutachten sollte folgen, bevor die Werkstatt anfängt – in der Praxis also innerhalb weniger Tage.
02
Ausfallzeiten werden geprüft
Ersetzt wird die erforderliche Ausfalldauer, nicht die tatsächliche. Wer selbst für die Verzögerung sorgt, bekommt diese Tage nicht bezahlt.
03
Nicht auf die Versicherung warten
Bei unverschuldetem Unfall darfst Du selbst einen Sachverständigen beauftragen. Auf einen Termin des gegnerischen Prüfdienstes musst Du nicht warten.
04
Nach der Reparatur ist es zu spät
Ist das Fahrzeug instand gesetzt, lässt sich der Umfang nur noch mittelbar rekonstruieren. Wertminderung und Reparaturweg sind dann kaum noch belegbar.
Wir nehmen den Schaden in der Regel taggleich oder am Folgetag auf und liefern die Kalkulation innerhalb von 24 Stunden. Damit ist die Beweislage gesichert, bevor irgendetwas verändert wird.
Häufige Fragen
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Fristen und Obliegenheiten hängen vom Einzelfall ab.
Unfall liegt schon ein paar Tage zurück?
Wir sagen Dir, was jetzt noch geht – und was schnell gehen muss.