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Express & Tempo · 5 Min. Lesezeit · 07.09.2026

Wie schnell muss das Gutachten nach dem Unfall erstellt sein?

Eine Frist, nach der ein Gutachten vorliegen muss, gibt es im Gesetz nicht. Trotzdem kann Warten teuer werden – nicht wegen einer Frist, sondern wegen einer Pflicht, die viele nicht kennen.

Gesetzliche Frist

keine

Maßstab

zügiges Handeln

Sinnvoll

wenige Tage

Unfall gerade passiert?

Schick uns Fotos oder ruf kurz an – wir sagen Dir vorab, ob sich ein Gutachten lohnt. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Gibt es eine Frist?

Die kurze Antwort: nein. Es gibt keine Vorschrift, nach der ein Gutachten innerhalb von X Tagen vorliegen muss. Es gibt aber drei Gründe, warum Warten trotzdem teuer wird.

Grund 1

Schadenminderungspflicht

Du bist gehalten, den Schaden nicht unnötig wachsen zu lassen. Wer wochenlang wartet und dabei Mietwagen oder Standkosten laufen lässt, riskiert Kürzungen bei genau diesen Positionen.

Grund 2

Beweislage

Spuren verändern sich: Splitter verschwinden, Lackabrieb wird abgewaschen, Fahrzeuge werden bewegt. Je früher dokumentiert wird, desto belastbarer ist das Ergebnis.

Grund 3

Restwertangebote

Restwertangebote sind zeitlich begrenzt. Wer zu spät bewertet, verhandelt über Zahlen, die am Markt nicht mehr gelten.

Diese drei Gründe wirken unabhängig voneinander – und alle drei zulasten desjenigen, der wartet.

Was Warten kostet

Gekürzt wird selten der Schaden selbst. Gekürzt werden die Positionen, die von der Dauer abhängen.

Position

Häufige Annahme

Tatsächlicher Maßstab

Häufige Annahme

Gesetzliche Frist

Gesetzliche Frist

Häufig vermutet

Gesetzliche Frist

Gibt es nicht

Maßstab

Maßstab

Unklar

Maßstab

Zügig, ohne unnötigen Verzug

Nutzungsausfall

Nutzungsausfall

Für die gesamte Standzeit

Nutzungsausfall

Nur für die notwendige Dauer

Mietwagen

Mietwagen

Bis zur Reparatur

Mietwagen

Nur für die erforderliche Zeit

Reparaturbeginn

Reparaturbeginn

Sofort

Reparaturbeginn

Erst nach der Dokumentation

Tatsächlicher Maßstab

Der sinnvolle Zeitrahmen

In der Praxis hat sich ein einfacher Ablauf bewährt – er hält alle Ansprüche offen, ohne dass Du unter Druck gerätst.

01

Melde den Schaden sofort, bewerte ihn zeitnah

Die Meldung an die gegnerische Versicherung gehört in die ersten Tage. Das Gutachten sollte folgen, bevor die Werkstatt anfängt – in der Praxis also innerhalb weniger Tage.

02

Ausfallzeiten werden geprüft

Ersetzt wird die erforderliche Ausfalldauer, nicht die tatsächliche. Wer selbst für die Verzögerung sorgt, bekommt diese Tage nicht bezahlt.

03

Nicht auf die Versicherung warten

Bei unverschuldetem Unfall darfst Du selbst einen Sachverständigen beauftragen. Auf einen Termin des gegnerischen Prüfdienstes musst Du nicht warten.

04

Nach der Reparatur ist es zu spät

Ist das Fahrzeug instand gesetzt, lässt sich der Umfang nur noch mittelbar rekonstruieren. Wertminderung und Reparaturweg sind dann kaum noch belegbar.

Wir nehmen den Schaden in der Regel taggleich oder am Folgetag auf und liefern die Kalkulation innerhalb von 24 Stunden. Damit ist die Beweislage gesichert, bevor irgendetwas verändert wird.

Häufige Fragen

Gibt es eine gesetzliche Frist für das Gutachten?
Nein. Maßgeblich ist, dass Du den Schaden nicht unnötig vergrößerst – die sogenannte Schadenminderungspflicht.
Ein paar Tage sind unkritisch. Sobald laufende Kosten entstehen, solltest Du zügig handeln, weil genau diese Positionen sonst gekürzt werden.
Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren regelmäßig in drei Jahren zum Jahresende. Das ist aber kein Grund zu warten – die Beweislage verschlechtert sich lange vorher.
Bei unverschuldetem Unfall nicht. Du darfst einen eigenen Sachverständigen beauftragen, die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Dann wird es schwierig. Reichen die Belege und Fotos nicht aus, lassen sich Wertminderung und Umfang oft nicht mehr durchsetzen.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Fristen und Obliegenheiten hängen vom Einzelfall ab.

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