Parkschaden mit unklarer Haftung
Zunächst abgelehnt
0 €
Nach Beweissicherung
2.150 €
Der Gegner bestritt den Anstoß. Über Lackspurenanalyse und Anstoßhöhenvergleich ließ sich der Hergang eindeutig zuordnen.
Auch in Nordhessen unterwegs: In Frankenberg nehmen wir Unfall- und Wildschäden vor Ort auf, mit festem Termin und ohne Anfahrtskosten.
Entfernung zu unserem Büro in Hagen
Termin in der Regel innerhalb eines Tages
Kalkulation nach der Schadenaufnahme
begutachtete Fahrzeuge
Drei Fälle, drei klare Antworten. Damit Du vorher weißt, woran Du bist, und nicht erst, wenn die Rechnung kommt. *
Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt das Gutachten vollständig. Du streckst nichts vor und bekommst keine Rechnung.
Die gegnerische Versicherung zahlt nur ihren Anteil. Auf den Rest, den Du selbst tragen müsstest, verzichten wir – für Dich bleibt es kostenlos.
Wir sagen Dir kostenlos, ob sich ein Gutachten für Dich lohnt. Entscheidest Du Dich dafür, nennen wir den Betrag vorab verbindlich – keine Überraschung auf der Schlussrechnung.
Über PRÜV
Reparaturkosten sind der sichtbare Teil eines Schadens – selten der größte. Als Dein Kfz-Gutachter Frankenberg erfassen wir zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfall, Verbringung, Beilackierung und Restwert, weil genau dort die Differenz entsteht.
Vollständige Schadendokumentation mit Beweiskraft. Vor-Ort-Termin meist in 24 Stunden, Einreichung und Regulierung begleiten wir.
Mehr erfahren →Marktwert, Wiederbeschaffungswert und Zustandsbericht mit Schichtdickenmessung – für Kauf, Verkauf und Leasing.
Mehr erfahren →Zustandsnoten 1 bis 5 mit Herleitung, Originalitätsprüfung und Auswertung realer Verkaufsergebnisse.
Mehr erfahren →Schriftlich begründeter Zeit- und Marktwert für Versicherung, Finanzamt und Gericht. Auch für Youngtimer.
Mehr erfahren →Schäden und Gebrauchsspuren vor dem Rückgabetermin erfasst und nach den üblichen Kriterien bewertet.
Mehr erfahren →Fotodokumentation mit Messwerten und Protokoll – als Grundlage für Anwalt, Versicherung und Gericht.
Mehr erfahren →Vorteile
Bei Unfällen in Frankenberg versuchen wir immer, noch am selben Tag vor Ort zu sein.
Der Gutachter der Versicherung wird von ihr bezahlt. Wir von Dir – und dokumentieren entsprechend vollständig.
Zustellung an Dich und auf Wunsch direkt an Werkstatt, Anwalt und Versicherung.
Bei Haftpflichtschäden trägt in der Regel die Gegenseite. Alles andere sagen wir vor dem Termin.
Wo Geld liegen bleibt
Nach einem Haftpflichtschaden in Frankenberg hast Du in der Regel das Recht, Deinen Sachverständigen selbst zu wählen. Der Unterschied entscheidet darüber, welche Schadenpositionen überhaupt im Gutachten landen.
Kriterium
Gutachter der Versicherung
PRÜV · unabhängig
Gutachter der Versicherung
Auftraggeber
Auftraggeber
Schadenumfang
Schadenumfang
Wertminderung
Wertminderung
Nutzungsausfall
Nutzungsausfall
Restwert
Restwert
Wahlfreiheit
Wahlfreiheit
PRÜV · unabhängig
Beste Wahl
Du entscheidest, wer Deinen Schaden dokumentiert. *
Unabhängiges Gutachten anfragenBeste Wahl
Telefon, WhatsApp oder E-Mail. Wichtig: erst dokumentieren, dann reparieren.
Wir kommen nach Frankenberg, erfassen den Schaden vollständig und sichern Beweise.
Wir übernehmen den Schriftverkehr mit der Versicherung, gemeinsam mit unserer Partnerkanzlei.
Der sichtbare Lackschaden ist selten der ganze Schaden. Wie tief geprüft wird, entscheidet darüber, welche Summe am Ende auf dem Papier steht.
Nur Sichtprüfung
Beurteilt wird nur, was ohne Werkzeug zu sehen ist
Die Versicherung kürzt jede Position, die nicht belegt ist
Übersehene Teile werden nicht erneuert – der Mangel bleibt am Fahrzeug
Fällt es später auf, zahlst Du selbst – der Zusammenhang ist kaum noch zu belegen
Ergebnis: eine Zahl ohne Grundlage.
Empfohlen
Verkleidungen kommen ab, jede Position wird einzeln erfasst
Schichtdicke und Karosseriemaße liegen als Messwert vor
Gekürzte Positionen lassen sich mit Foto und Messwert widerlegen
Der Anspruch steht vollständig, bevor das erste Teil bestellt wird
Ergebnis: eine Summe, die jeder Prüfung standhält.
Jeder davon kostet Geld. Und jeder lässt sich in der ersten Stunde nach dem Unfall vermeiden.
Nr.
Fehler
Was daraus folgt
Bei einem unverschuldeten Unfall geht die Meldung an die gegnerische Haftpflicht. Die eigene Kasko einzuschalten kostet Dich Schadenfreiheitsrabatt, den Dir hinterher niemand zurückgibt.
Ist der Schaden behoben, ist der Beweis weg. Erst dokumentieren, dann reparieren – das kostet einen Tag und rettet den gesamten Anspruch.
Endstellung beider Fahrzeuge, Bremsspuren, Kennzeichen, Schäden von allen Seiten. Zehn Aufnahmen mit dem Handy genügen und sind später unbezahlbar.
Am Unfallort unterschreibst Du nichts außer Deinem Namen im Unfallbericht. Wer die Schuld trägt, klären Versicherung und Gericht.
Zwei Posten, die kein Versicherer von allein auszahlt. Beide gehören in jedes Gutachten und machen oft den größten Teil der Differenz aus.
Fallbeispiele
Zunächst abgelehnt
0 €
Nach Beweissicherung
2.150 €
Der Gegner bestritt den Anstoß. Über Lackspurenanalyse und Anstoßhöhenvergleich ließ sich der Hergang eindeutig zuordnen.
Angebot der Versicherung
2.300 €
Belegter Schaden
4.150 €
Der Aufprall beschädigte Front, Kühler und Assistenzsensorik. Die Sensorkalibrierung fehlte in der Abrechnung des Versicherers.
Beispielfälle zur Veranschaulichung des Ablaufs. Beträge sind einzelfallabhängig und keine Zusage für andere Schadenfälle.
Vor Ort
Frankenberg an der Eder bedienen wir gemeinsam mit Korbach und dem Wittgensteiner Land. Von unserem Büro in Hagen sind es rund 125 Kilometer über B252 im Ederbergland – rund anderthalb Stunden Fahrt. Wir kommen nach Altstadt, Röddenau und Geismar genauso wie in die Kernstadt. Wo Dein Fahrzeug steht, spielt dabei keine Rolle: Werkstatt, Firmenparkplatz, Abschlepphof oder die eigene Einfahrt.
Zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder auf dem Abschlepphof.
Kamera, Schichtdickenmessgerät und bei Bedarf das Karosserie-Messsystem.
Je nach Schadenumfang. Du musst nicht die ganze Zeit dabei sein.
Als PDF – auf Wunsch direkt an Werkstatt, Anwalt und Versicherung.
Kostenlose Ersteinschätzung, telefonisch oder per WhatsApp.
* Allgemeine Information zum Ablauf einer Schadenregulierung, keine Rechtsberatung. Die Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab.