Startseite / Wissenswertes / Schadenregulierung
Schadenregulierung · 8 Min. Lesezeit · 05.05.2026

Wenn die Versicherung kürzt: UPE-Aufschläge, Verbringungs­kosten und Stundensätze

Das Gutachten liegt vor, die Werkstatt hat einen Termin – und dann kommt die Abrechnung der Versicherung mit einem Betrag, der mehrere hundert Euro darunter liegt. Dazu ein Prüfbericht, der einzelne Positionen streicht. Das ist kein Versehen, sondern ein eingespieltes Verfahren. Und es trifft fast immer dieselben drei Stellen.

Standardkürzungen

3

Verweis auf freie Werkstatt zulässig

ab 3 Jahren

Bestes Gegenargument

Die Rechnung

Unfall gerade passiert?

Schick uns Fotos oder ruf kurz an – wir sagen Dir vorab, ob sich ein Gutachten lohnt. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Die drei Standardkürzungen

Erstens die UPE-Aufschläge. UPE steht für die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers; der Aufschlag ist der Zuschlag, den eine Werkstatt auf Ersatzteile erhebt, weil sie Beschaffung, Lagerhaltung und Gewährleistung trägt. Die Versicherung streicht ihn gern mit dem Hinweis, er sei nicht ortsüblich. Rechnet die Werkstatt ihn tatsächlich ab, gehört er zum erforderlichen Reparaturaufwand.

Zweitens die Verbringungskosten. Die meisten Karosseriebetriebe haben keine eigene Lackierstraße. Das Fahrzeug muss zum Lackierer und zurück, und das kostet Transport und Zeit. Auch diese Position wird regelmäßig gestrichen, obwohl sie später unverändert auf der Werkstattrechnung steht.

Drittens die Stundenverrechnungssätze. Die Kalkulation setzt die Sätze einer markengebundenen Fachwerkstatt an, die Versicherung rechnet mit den niedrigeren Sätzen eines freien Betriebs und verweist auf eine Werkstatt in der Region. Das ist die Kürzung, die betragsmäßig am schwersten wiegt.

Position

Begründung der Versicherung

Was dagegen spricht

Begründung der Versicherung

UPE-Aufschläge

UPE-Aufschläge

Nicht ortsüblich

UPE-Aufschläge

Die Werkstatt berechnet sie tatsächlich

Verbringungskosten

Verbringungskosten

Nicht erforderlich

Verbringungskosten

Kein eigener Lackierbetrieb im Haus

Stundensätze

Stundensätze

Freie Werkstatt ist günstiger

Stundensätze

Nur bei gleichwertiger und zumutbarer Alternative

Beilackierung

Beilackierung

Nicht nachgewiesen

Beilackierung

Ohne sie setzt sich der Farbton sichtbar ab

Kalibrierung der Assistenzsysteme

Kalibrierung der Assistenzsysteme

Nicht üblich

Kalibrierung der Assistenzsysteme

Herstellervorgabe nach Arbeiten an Scheibe oder Sensorik

Merkantile Wertminderung

Merkantile Wertminderung

Zu hoch angesetzt

Merkantile Wertminderung

Marktbezogen begründet, nicht pauschal

Was dagegen spricht

Der Verweis auf die günstigere Werkstatt

Der Verweis auf eine freie Werkstatt ist nicht grundsätzlich unzulässig. Der Bundesgerichtshof hat 2009 entschieden, dass eine Versicherung darauf verweisen darf – aber nur unter Bedingungen. Die genannte Werkstatt muss qualitativ gleichwertig arbeiten, sie muss für Dich ohne Weiteres zugänglich sein, und der Verweis darf im Einzelfall nicht unzumutbar sein.

Unzumutbar ist er nach der Rechtsprechung insbesondere bei jüngeren Fahrzeugen – üblich ist eine Grenze von etwa drei Jahren – und bei Fahrzeugen, die durchgehend in einer Markenwerkstatt gewartet wurden. Ein lückenlos geführtes Scheckheft ist ein Argument, das die Versicherung nicht einfach übergehen kann.

Praktisch heißt das: Der Verweis ist prüfbar. Wird eine konkrete Referenzwerkstatt genannt, lässt sich nachsehen, ob sie die nötige Ausstattung hat, ob sie nach Herstellervorgaben arbeitet und ob sie Aufträge zu diesen Sätzen überhaupt annimmt. Nicht selten hält die Referenz dieser Prüfung nicht stand.

Und wenn Du in einer Fachwerkstatt reparieren lässt und die Rechnung vorlegst, ist der Verweis auf einen günstigeren Betrieb ohnehin schwer zu halten: Ersetzt wird dann, was tatsächlich angefallen ist.

Kleine Streichungen, große Summe

Neben den drei großen Positionen gibt es eine Reihe kleinerer Streichungen. Einzeln fallen sie kaum auf, in der Summe machen sie den Unterschied.

Beilackierung angrenzender Bauteile, damit der Farbton übergangslos passt

Probefahrt, Achsvermessung und Endkontrolle nach der Reparatur

Reinigungs- und Entsorgungskosten

Kalibrierung von Kamera-, Radar- und Ultraschallsystemen nach Arbeiten an Scheibe oder Stoßfänger

Kleinersatzteile und Beschaffungsaufwand als Pauschale

Standzeiten, wenn Ersatzteile lange auf sich warten lassen

Besonders die Kalibrierung wird häufig übersehen, weil sie vergleichsweise neu ist. Wer eine Frontscheibe tauscht oder einen Stoßfänger mit Radarsensor demontiert, muss die Systeme anschließend nach Herstellervorgabe einstellen lassen. Ohne diesen Schritt ist die Reparatur technisch nicht abgeschlossen – der Posten steht also zu Recht in der Kalkulation.

Auch die Wertminderung wird gern gestrichen oder auf einen symbolischen Betrag gesetzt. Sie ist kein Verhandlungsangebot, sondern eine begründete Position: der Betrag, den Dein Fahrzeug als Unfallwagen am Markt weniger einbringt.

Was Du tun kannst

Zuerst das Wichtigste: Eine Kürzung ist keine Entscheidung, sondern eine Position. Die Versicherung teilt mit, was sie zahlen will – nicht, was Dir zusteht. Das eine wird gern mit dem anderen verwechselt.

Reagiere nicht mit einer eigenen Rechnung, sondern lass die gestrichenen Positionen fachlich einordnen. Der Sachverständige, der kalkuliert hat, kann zu jeder Streichung sagen, warum sie in Deinem Fall nicht trägt – mit Bezug auf das Fahrzeug, die Werkstattpreise vor Ort und die Herstellervorgaben. Das ist die Stellungnahme, auf die Versicherer reagieren.

Nimm die Reparaturrechnung ernst, sobald sie vorliegt. Sie ist Dein stärkstes Argument: Was tatsächlich bezahlt wurde, lässt sich schwerer wegdiskutieren als eine Kalkulation.

Und wenn nach der Stellungnahme weiter gekürzt wird, ist das der Punkt, an dem eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht sinnvoll wird. Bei unverschuldetem Unfall gehören auch diese Kosten zum Schaden.

Kürzung ist eine Position der Gegenseite, keine Entscheidung

Jede gestrichene Position einzeln fachlich begründen lassen

Reparaturrechnung nachreichen – tatsächliche Kosten wiegen schwerer

Bei anhaltender Kürzung: Verkehrsrecht einschalten

Häufige Fragen

Muss ich die Kürzung akzeptieren?
Nein. Der Prüfbericht ist die Position der Gegenseite, keine Entscheidung. Werden Positionen gestrichen, die tatsächlich anfallen, lässt sich das begründet zurückweisen.
Zuschläge, die eine Werkstatt auf Ersatzteile erhebt, weil sie Beschaffung, Lagerhaltung und Gewährleistung trägt. Sind sie ortsüblich und werden sie tatsächlich berechnet, gehören sie zum erforderlichen Reparaturaufwand.
Sie darf auf eine gleichwertige, zugängliche Werkstatt verweisen. Bei jungen oder durchgehend scheckheftgepflegten Fahrzeugen ist dieser Verweis nach der Rechtsprechung regelmäßig unzumutbar.
Gerade dort. Ohne Reparaturrechnung fehlt der Beleg, was tatsächlich angefallen wäre – deshalb wird der Streit um Stundensätze und Aufschläge bei fiktiver Abrechnung besonders häufig geführt.
Bei unverschuldetem Unfall gehört sie zur Rechtsverfolgung und wird in der Regel mit erstattet.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Beurteilung hängt vom Einzelfall ab; für rechtliche Fragen ziehe bitte eine Anwältin oder einen Anwalt hinzu.

Die Versicherung hat gekürzt?

Schick uns den Prüfbericht – wir sagen Dir, welche Positionen tragen und welche nicht.