Heckschaden: aus 3.000 € Schätzung wurden 6.500 € belegter Schaden
Der Unfallgegner war eindeutig schuld, die Haftung unstreitig. Trotzdem hätte der Mandant mehr als die Hälfte seines Schadens selbst getragen – weil die erste Einschätzung nur das sah, was sichtbar war.
Erste Schätzung
3.000 €
Ermittelter Schaden
6.500 €
Für den Mandanten
+3.500 €
Schadenaufnahme am Unfallfahrzeug: Von außen wirkte der Anstoß am Heck moderat – die Vermessung zeigte einen verformten Aufprallträger hinter dem Stoßfänger.
Wie es dazu kam
Es war ein Dienstagnachmittag auf dem Parkplatz eines Baumarkts. Der Mandant hatte gerade eingeparkt und wollte die Einkäufe verstauen, als ein Transporter beim Rangieren die Lücke neben ihm zu knapp nahm. Der Anstoß war leise – ein dumpfes Schieben, kein Krachen. Beide stiegen aus, der Fahrer entschuldigte sich sofort, und auf den ersten Blick sah es nach wenig aus: eine Schramme am Stoßfänger, ein Riss in der Heckleuchte.
Weil der Transporter zu einer Firma gehörte, riefen beide die Polizei. Die Aufnahme dauerte zwanzig Minuten, die Schuldfrage war eindeutig, die Personalien waren getauscht. Für den Mandanten war die Sache damit eigentlich erledigt – bis die Frage aufkam, wer den Schaden überhaupt beziffert.
Die Ausgangslage
Ein Kombi der oberen Mittelklasse, vier Jahre alt, wurde beim Rangieren am Heck getroffen – rechts hinten, mit Anstoß über Stoßfänger, Heckleuchte und Seitenteil. Die Polizei nahm den Unfall auf, die Haftung war unstreitig. Eine Werkstatt schätzte am Telefon „ungefähr 3.000 € – Stoßfänger und Leuchte tauschen, Seitenteil richten".
Der Mandant rief uns an, bevor die Reparatur startete. Genau das war die entscheidende Entscheidung: Nach Beginn der Instandsetzung wäre der Vorzustand nicht mehr beweisbar gewesen.
Anreise und Beweissicherung
Wir waren am Folgetag am Standort des Fahrzeugs. Zuerst die vollständige Fotodokumentation von Schadenbild, Spaltmaßen und Anstoßspuren am Heck, dann die Messungen: Schichtdickenmessung zur Abgrenzung von Altschäden, Auslesen des Fehlerspeichers – und der entscheidende Schritt: die Demontage des hinteren Stoßfängers.
Dahinter kam der eigentliche Schaden zum Vorschein: Der Aufprallträger war verformt, das Heckblech eingedrückt und ein PDC-Sensor samt Halter beschädigt. Der Fehlerspeicher wies den Sensorausfall aus. Damit war klar: Mit Stoßfänger und Leuchte allein ist der Schaden nicht behoben – Heckblech und Seitenteil mussten instand gesetzt und die Sensorik nach Herstellervorgabe geprüft werden.
Was in der ersten Schätzung fehlte
Position
Erste Schätzung
Unser Gutachten
Erste Schätzung
Stoßfänger hinten
Stoßfänger hinten
Erneuern und lackierenStoßfänger hinten
Erneuern, lackieren – zusätzlich Demontage zur Prüfung dahinterRückleuchte hinten rechts
Rückleuchte hinten rechts
ErneuernRückleuchte hinten rechts
Erneuern inklusive Heckleuchte rechts außen und DichtungenAufprallträger
Aufprallträger
Nicht erkanntAufprallträger
Verformung nach Demontage belegt – Erneuerung erforderlichHeckblech
Heckblech
Nicht enthaltenHeckblech
Instandsetzen mit Nachmessung der AufnahmepunkteSeitenteil rechts
Seitenteil rechts
RichtenSeitenteil rechts
Instandsetzen und lackieren, Spaltmaße nachgestelltBlende unten / PDC-Sensor
Blende unten / PDC-Sensor
Nicht enthaltenBlende unten / PDC-Sensor
Blende erneuern, PDC-Sensor mit Halter ersetzen und anlernenBeilackierung & Verbringung
Beilackierung & Verbringung
Nicht enthaltenBeilackierung & Verbringung
Angrenzende Bauteile und Transport zur Lackiererei angesetztWertminderung & Nutzungsausfall
Wertminderung & Nutzungsausfall
Nicht ausgewiesenWertminderung & Nutzungsausfall
Merkantile Wertminderung und Ausfalldauer belegtUnser Gutachten
Ablauf bis zur Regulierung
Tag 1
Anruf vor der Reparatur
Der Mandant meldete sich, bevor die Werkstatt begann. Wir haben den Sachverhalt aufgenommen und den Termin für den Folgetag vereinbart.
Tag 2
Begutachtung in der Werkstatt
Fotodokumentation, Schichtdickenmessung, Fehlerspeicher und Demontage des Stoßfängers – der verformte Aufprallträger wurde sichtbar und messbar.
Tag 3
Gutachten fertig
Kalkulation über DAT und Audatex mit allen acht Positionen inklusive Wertminderung und Nutzungsausfall. Übermittlung als PDF.
Woche 2–3
Einreichung und Auszahlung
Wir haben das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung eingereicht und die Regulierung gemeinsam mit unserer Partnerkanzlei begleitet – reguliert wurde auf Basis unserer Kalkulation.
Beispielfall zur Veranschaulichung des Ablaufs. Beträge, Fristen und Ergebnisse sind einzelfallabhängig und keine Zusage für andere Schadenfälle. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Unfall gehabt und unsicher?
Ruf an, bevor die Werkstatt beginnt – die Dokumentation kommt zuerst.