Darf die Versicherung mich in ihre Werkstatt schicken?
Der Anruf kommt meist am Tag nach der Schadenmeldung: Man habe da eine Partnerwerkstatt, die hole das Fahrzeug ab, stelle einen Ersatzwagen und rechne direkt ab. Ob Du das annehmen musst, hängt an einer einzigen Frage – wer den Schaden bezahlt.
Kasko mit Werkstattbindung
eingeschränkt
Schadensteuerung
ein Angebot
Unverschuldeter Unfall
freie Wahl
Inhalt
Drei Situationen, drei Antworten Beim unverschuldeten Unfall entscheidest Du Beim Kaskoschaden zählt Dein Vertrag Was das bequeme Angebot kostetUnfall gerade passiert?
Schick uns Fotos oder ruf kurz an – wir sagen Dir vorab, ob sich ein Gutachten lohnt. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.
Drei Situationen, drei Antworten
Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, weil drei völlig verschiedene Konstellationen ständig durcheinandergehen. Wer sie trennt, hat die Antwort in zehn Sekunden.
Situation 1
Haftpflichtschaden
Ein anderer hat den Schaden verursacht. Du bestimmst Werkstatt, Sachverständigen und Ablauf – die gegnerische Versicherung zahlt.
Situation 2
Kasko mit Werkstattbindung
Du hast einen günstigeren Tarif gewählt, der genau dafür eine Partnerwerkstatt vorsieht. Das ist vertraglich vereinbart und gilt.
Situation 3
Schadensteuerung
Die Versicherung bietet Werkstatt, Abholung und Mietwagen an, ohne dass Du dazu verpflichtet wärst. Ein Angebot, keine Vorgabe.
Nur in der zweiten Situation bist Du gebunden – und zwar, weil Du es selbst so vereinbart hast. In den beiden anderen entscheidest Du.
Beim unverschuldeten Unfall entscheidest Du
Hat ein anderer den Schaden verursacht, schuldet Dir dessen Versicherung Geld – keine Reparaturleistung. Wo Du reparieren lässt, ist Deine Sache. Du darfst in die Markenwerkstatt, in den Betrieb Deines Vertrauens oder gar nicht reparieren lassen.
Das Angebot der Gegenseite ist deshalb nicht unzulässig, aber es ist eben ihr Angebot. Jede Station in dieser Kette – Werkstatt, Mietwagenfirma, Prüfdienst – hat einen Vertrag mit dem Versicherer, nicht mit Dir. Wessen Interessen dort im Zweifel zählen, ergibt sich von selbst.
Position
Kasko mit Werkstattbindung
Unverschuldeter Unfall
Kasko mit Werkstattbindung
Wahl der Werkstatt
Wahl der Werkstatt
Auf Partnerbetriebe beschränktWahl der Werkstatt
FreiWahl des Sachverständigen
Wahl des Sachverständigen
Nach den BedingungenWahl des Sachverständigen
FreiWer beauftragt
Wer beauftragt
Die VersicherungWer beauftragt
DuEigene Werkstatt trotzdem
Eigene Werkstatt trotzdem
Höherer Selbstbehalt möglichEigene Werkstatt trotzdem
Ohne NachteilErsatzfahrzeug
Ersatzfahrzeug
Aus dem NetzwerkErsatzfahrzeug
Nutzungsausfall oder Mietwagen nach WahlStreit über Kürzungen
Streit über Kürzungen
Über Deinen eigenen VertragStreit über Kürzungen
Gegen den SchädigerUnverschuldeter Unfall
Der praktische Unterschied zeigt sich, wenn gekürzt wird. Im Netzwerk der Versicherung gibt es keinen Streit über Stundensätze – weil die Sätze vorher vereinbart wurden. Ob Deine Positionen vollständig abgerechnet wurden, merkst Du dann gar nicht mehr.
Beim Kaskoschaden zählt Dein Vertrag
Hier ist die Lage anders, denn Dein eigener Versicherer zahlt und Ihr habt einen Vertrag geschlossen. Enthält der eine Werkstattbindung, war das eine bewusste Entscheidung: Der Tarif war dafür günstiger, oft um zehn bis zwanzig Prozent.
Gehst Du trotzdem woandershin, ist das nicht verboten, kostet aber. Üblich ist ein erhöhter Selbstbehalt oder eine gekürzte Erstattung. Was genau gilt, steht in Deinen Bedingungen – nicht im Telefonat mit der Schadenabteilung.
Versicherungsschein prüfen: steht dort »Werkstattbindung« oder »Werkstattmanagement«?
Selbstbehalt bei freier Werkstattwahl erfragen, bevor Du beauftragst
Bei Neufahrzeugen die Herstellervorgaben zur Reparatur beachten
Bei Streit über die Höhe lohnt ein eigenes Gutachten auch im Kaskofall
Was das bequeme Angebot kostet
Abholung, Ersatzwagen, keine Vorleistung: Das Angebot ist attraktiv, und für einen kleinen Schaden ist es oft auch die vernünftige Wahl. Der Preis dafür steht nur nicht auf dem Zettel.
Bewertet wird der Schaden vom Prüfdienst der Versicherung, nicht von einem neutralen Sachverständigen. Wertminderung, Beilackierung, Kalibrierung von Assistenzsystemen und eine realistische Reparaturdauer tauchen in dieser Rechnung häufig nicht auf. Wer nie ein eigenes Gutachten hatte, erfährt auch nie, dass sie gefehlt haben.
Unsere Empfehlung ist deshalb schlicht: Nimm die Bequemlichkeit gern an, aber lass den Schaden vorher unabhängig feststellen. Beides schließt sich nicht aus – das Gutachten kostet Dich bei fremdem Verschulden nichts.
Häufige Fragen
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Beurteilung hängt vom Einzelfall ab; für rechtliche Fragen ziehe bitte eine Anwältin oder einen Anwalt hinzu.
Die Versicherung drängt auf ihre Werkstatt?
Ruf kurz an, bevor Du zusagst. Die Ersteinschätzung kostet nichts.