Schadenarten · 6 Min. Lesezeit · 02.07.2026

Vandalismus am Auto: was Du dokumentieren musst, damit gezahlt wird

Ein Kratzer über vier Türen, ein abgetretener Spiegel, eingestochene Reifen: Mutwillige Beschädigung trifft niemanden mit Ankündigung. Anders als beim Hagel oder beim Marder ist hier nicht die Teilkasko zuständig – und das ändert alles an der Vorgehensweise.

Zuständige Versicherung

Vollkasko

Vorausgesetzt

Strafanzeige

Einstufung

wird zurückgestuft

Unfall gerade passiert?

Schick uns Fotos oder ruf kurz an – wir sagen Dir vorab, ob sich ein Gutachten lohnt. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Wer zahlt bei Vandalismus

Der häufigste Irrtum steht gleich am Anfang: Vandalismus ist kein Teilkaskofall. Wer nur eine Teilkasko hat, bleibt auf dem Schaden sitzen, solange der Täter unbekannt ist.

Position

Häufige Annahme

Wie es tatsächlich läuft

Häufige Annahme

Zuständigkeit

Zuständigkeit

Häufig bei der Teilkasko vermutet

Zuständigkeit

Vollkasko, mutwillige Beschädigung

Nachweis

Nachweis

Schadenmeldung

Nachweis

Anzeige, Fotos, Gutachten

Kratzer im Klarlack

Kratzer im Klarlack

Pauschal polieren

Kratzer im Klarlack

Tiefe gemessen, Weg begründet

Mehrere Bauteile

Mehrere Bauteile

Als ein Schaden gerechnet

Mehrere Bauteile

Je Bauteil erfasst

Selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung

Wird abgezogen

Selbstbeteiligung

Vor der Reparatur eingeplant

Wie es tatsächlich läuft

Wird der Verursacher ermittelt, ändert sich die Lage: Dann haftet er, und Deine eigene Versicherung bleibt außen vor. Auch in diesem Fall brauchst Du eine Schadenhöhe, die vor Gericht Bestand hat.

Was Du sofort sichern solltest

Die ersten Stunden entscheiden über die Beweislage. Danach ist das Fahrzeug bewegt, gereinigt oder geparkt worden – und der Zusammenhang zum Tatort ist weg.

Schritt 1

Anzeige erstatten

Ohne polizeiliche Anzeige regulieren die meisten Versicherer nicht. Das Aktenzeichen gehört in die Schadenmeldung.

Schritt 2

Zustand sichern

Fotos aus mehreren Abständen, bei Tageslicht, mit Standort und Uhrzeit. Nichts abwischen, nichts abziehen, nichts reparieren lassen.

Schritt 3

Schaden aufnehmen lassen

Kratzertiefe, betroffene Bauteile, Lackaufbau: Erst die Aufnahme zeigt, ob poliert werden kann oder lackiert werden muss.

01

Erst anzeigen, dann melden

Die Reihenfolge ist wichtig. Das Aktenzeichen der Anzeige ist für die Vollkasko der Beleg dafür, dass es sich nicht um einen selbst verursachten Schaden handelt.

02

Nicht aufräumen

Glassplitter, Farbreste, abgerissene Teile: Was am Fahrzeug ist, bleibt bis zur Aufnahme. Auch der Standort gehört aufs Bild.

03

Kratzer sind nicht gleich Kratzer

Ein Kratzer im Klarlack lässt sich polieren, ein Kratzer bis auf das Blech nicht. Die Tiefe entscheidet über mehrere hundert Euro je Bauteil.

04

Die Rückstufung mitrechnen

Die Vollkasko stuft nach einem Schaden zurück. Bei kleineren Schäden kann es günstiger sein, selbst zu zahlen – das lässt sich nur mit belastbaren Zahlen entscheiden.

Melden oder selbst zahlen

Bei einem Vollkaskoschaden gehört immer eine Rechnung dazu, die selten jemand aufmacht: Selbstbeteiligung plus die Mehrbeiträge aus der Rückstufung über die nächsten Jahre. Liegt der Schaden nur knapp über der Selbstbeteiligung, ist die Meldung oft das teurere Geschäft.

Diese Entscheidung lässt sich nur mit einer belastbaren Zahl treffen. Deshalb nehmen wir den Schaden auf, bevor irgendetwas gemeldet oder repariert wird – danach entscheidest Du in Ruhe.

Häufige Fragen

Zahlt die Teilkasko bei Vandalismus?
Nein. Mutwillige Beschädigung durch Dritte ist ein Fall für die Vollkasko. Die Teilkasko deckt Naturgewalten, Diebstahl, Glasbruch, Wild und Marderbiss – nicht aber Vandalismus.
Die meisten Versicherer setzen eine polizeiliche Anzeige voraus. Sie kostet nichts und ist auch online möglich; das Aktenzeichen gehört in die Schadenmeldung.
Ja, ein Vollkaskoschaden führt in der Regel zur Rückstufung. Ob sich die Meldung lohnt, hängt vom Schadenbetrag und Deinem aktuellen Rabatt ab.
Erst dokumentieren, dann reparieren. Wer vorher repariert, kann den Umfang später nicht mehr belegen – weder gegenüber der Versicherung noch gegenüber einem Täter.
Dann haftet er persönlich, entweder über seine Privathaftpflicht oder aus eigener Tasche. Auch dafür brauchst Du eine belastbare Schadenhöhe.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Deine Versicherungsbedingungen und der Einzelfall.

Fahrzeug mutwillig beschädigt?

Wir halten den Zustand beweissicher fest, bevor etwas verändert wird.