Vandalismus am Auto: was Du dokumentieren musst, damit gezahlt wird
Ein Kratzer über vier Türen, ein abgetretener Spiegel, eingestochene Reifen: Mutwillige Beschädigung trifft niemanden mit Ankündigung. Anders als beim Hagel oder beim Marder ist hier nicht die Teilkasko zuständig – und das ändert alles an der Vorgehensweise.
Zuständige Versicherung
Vollkasko
Vorausgesetzt
Strafanzeige
Einstufung
wird zurückgestuft
Unfall gerade passiert?
Schick uns Fotos oder ruf kurz an – wir sagen Dir vorab, ob sich ein Gutachten lohnt. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.
Wer zahlt bei Vandalismus
Der häufigste Irrtum steht gleich am Anfang: Vandalismus ist kein Teilkaskofall. Wer nur eine Teilkasko hat, bleibt auf dem Schaden sitzen, solange der Täter unbekannt ist.
Position
Häufige Annahme
Wie es tatsächlich läuft
Häufige Annahme
Zuständigkeit
Zuständigkeit
Häufig bei der Teilkasko vermutetZuständigkeit
Vollkasko, mutwillige BeschädigungNachweis
Nachweis
SchadenmeldungNachweis
Anzeige, Fotos, GutachtenKratzer im Klarlack
Kratzer im Klarlack
Pauschal polierenKratzer im Klarlack
Tiefe gemessen, Weg begründetMehrere Bauteile
Mehrere Bauteile
Als ein Schaden gerechnetMehrere Bauteile
Je Bauteil erfasstSelbstbeteiligung
Selbstbeteiligung
Wird abgezogenSelbstbeteiligung
Vor der Reparatur eingeplantWie es tatsächlich läuft
Wird der Verursacher ermittelt, ändert sich die Lage: Dann haftet er, und Deine eigene Versicherung bleibt außen vor. Auch in diesem Fall brauchst Du eine Schadenhöhe, die vor Gericht Bestand hat.
Was Du sofort sichern solltest
Die ersten Stunden entscheiden über die Beweislage. Danach ist das Fahrzeug bewegt, gereinigt oder geparkt worden – und der Zusammenhang zum Tatort ist weg.
Schritt 1
Anzeige erstatten
Ohne polizeiliche Anzeige regulieren die meisten Versicherer nicht. Das Aktenzeichen gehört in die Schadenmeldung.
Schritt 2
Zustand sichern
Fotos aus mehreren Abständen, bei Tageslicht, mit Standort und Uhrzeit. Nichts abwischen, nichts abziehen, nichts reparieren lassen.
Schritt 3
Schaden aufnehmen lassen
Kratzertiefe, betroffene Bauteile, Lackaufbau: Erst die Aufnahme zeigt, ob poliert werden kann oder lackiert werden muss.
01
Erst anzeigen, dann melden
Die Reihenfolge ist wichtig. Das Aktenzeichen der Anzeige ist für die Vollkasko der Beleg dafür, dass es sich nicht um einen selbst verursachten Schaden handelt.
02
Nicht aufräumen
Glassplitter, Farbreste, abgerissene Teile: Was am Fahrzeug ist, bleibt bis zur Aufnahme. Auch der Standort gehört aufs Bild.
03
Kratzer sind nicht gleich Kratzer
Ein Kratzer im Klarlack lässt sich polieren, ein Kratzer bis auf das Blech nicht. Die Tiefe entscheidet über mehrere hundert Euro je Bauteil.
04
Die Rückstufung mitrechnen
Die Vollkasko stuft nach einem Schaden zurück. Bei kleineren Schäden kann es günstiger sein, selbst zu zahlen – das lässt sich nur mit belastbaren Zahlen entscheiden.
Melden oder selbst zahlen
Bei einem Vollkaskoschaden gehört immer eine Rechnung dazu, die selten jemand aufmacht: Selbstbeteiligung plus die Mehrbeiträge aus der Rückstufung über die nächsten Jahre. Liegt der Schaden nur knapp über der Selbstbeteiligung, ist die Meldung oft das teurere Geschäft.
Diese Entscheidung lässt sich nur mit einer belastbaren Zahl treffen. Deshalb nehmen wir den Schaden auf, bevor irgendetwas gemeldet oder repariert wird – danach entscheidest Du in Ruhe.
Häufige Fragen
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Deine Versicherungsbedingungen und der Einzelfall.
Fahrzeug mutwillig beschädigt?
Wir halten den Zustand beweissicher fest, bevor etwas verändert wird.