Leasingfahrzeug nach dem Unfall: wer entscheidet und wer das Geld bekommt
Du fährst es, Du zahlst es, aber es gehört Dir nicht. Diese Konstellation ändert nach einem Unfall fast jede Entscheidung – von der Werkstattwahl bis zur Frage, auf wessen Konto die Entschädigung geht.
Eigentümer
Leasinggeber
Reparatur
meist Pflicht
Wertminderung
steht dem Eigentümer zu
Unfall gerade passiert?
Schick uns Fotos oder ruf kurz an – wir sagen Dir vorab, ob sich ein Gutachten lohnt. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.
Wem das Fahrzeug gehört
Der Leasinggeber ist Eigentümer, Du bist Besitzer. Aus dieser Trennung folgt alles Weitere: Er entscheidet über den Umgang mit seinem Eigentum, Du über Deine Nutzung.
Schritt 1
Schaden melden
An die Versicherung und an den Leasinggeber. Die meisten Verträge verlangen die Meldung unverzüglich und in Textform.
Schritt 2
Gutachten erstellen lassen
Der Umfang muss dokumentiert sein, bevor repariert wird. Das schafft auch die Grundlage für die spätere Rückgabe.
Schritt 3
Reparaturweg abstimmen
Viele Verträge schreiben eine Fachwerkstatt und eine sach- und fachgerechte Instandsetzung vor. Ohne Freigabe kein eigenmächtiger Weg.
Praktisch heißt das: melden, dokumentieren, abstimmen – in dieser Reihenfolge. Wer zuerst zur Werkstatt fährt und danach fragt, hat den Nachweis verloren, den er später braucht.
Wer welches Geld bekommt
Nach einem unverschuldeten Unfall fließen mehrere Positionen – und sie gehören nicht alle derselben Partei.
Position
Häufige Annahme
Vertragliche Lage
Häufige Annahme
Eigentum
Eigentum
Beim Fahrer vermutetEigentum
Leasinggeber ist EigentümerFiktive Abrechnung
Fiktive Abrechnung
Häufig gewünschtFiktive Abrechnung
Vertraglich meist ausgeschlossenWertminderung
Wertminderung
An den Fahrer ausgezahltWertminderung
Steht dem Eigentümer zuReparaturqualität
Reparaturqualität
Günstigste LösungReparaturqualität
Sach- und fachgerecht, dokumentiertRückgabe
Rückgabe
Schaden längst vergessenRückgabe
Gutachten als Nachweis vorhandenVertragliche Lage
01
Nicht auszahlen lassen, sondern reparieren
Der Leasinggeber hat ein Interesse am Fahrzeugzustand. Eine Auszahlung ohne Reparatur führt spätestens bei der Rückgabe zu einer Nachforderung – in gleicher Höhe oder höher.
02
Die Wertminderung gehört dem Eigentümer
Sie gleicht den Wertverlust des Fahrzeugs aus, nicht Deinen Nutzungsverlust. In vielen Verträgen wird sie ausdrücklich dem Leasinggeber zugewiesen.
03
Das Gutachten hilft zweimal
Einmal bei der Regulierung, ein zweites Mal bei der Rückgabe: Es belegt, dass der Schaden gemeldet und fachgerecht behoben wurde.
04
Nutzungsausfall bleibt bei Dir
Anders als die Wertminderung steht der Ausgleich für die entgangene Nutzung dem Leasingnehmer zu – schließlich zahlst Du die Rate weiter.
Der Blick auf die Rückgabe
Der Unfall ist irgendwann abgehakt, die Rückgabe kommt trotzdem. Spätestens dann wird der Prüfdienst den reparierten Bereich finden und bewerten. Wer das Gutachten und die Reparaturrechnung vorlegt, ist an dieser Stelle fertig.
Wir nehmen den Schaden vollständig auf, weisen die Positionen getrennt aus und liefern Unterlagen, die sowohl der Versicherung als auch dem Leasinggeber genügen.
Häufige Fragen
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist Dein Leasingvertrag.
Unfall mit dem Leasingfahrzeug?
Wir dokumentieren so, dass Versicherung und Leasinggeber es akzeptieren.