Auszahlen lassen statt reparieren: wann sich die fiktive Abrechnung lohnt
Nach einem unverschuldeten Unfall musst Du nicht reparieren lassen. Du kannst Dir den im Gutachten ermittelten Betrag auszahlen lassen und selbst entscheiden, was mit dem Fahrzeug passiert. Das nennt sich fiktive Abrechnung, und sie ist oft die klügere Wahl – aber nicht immer.
Auszahlung erfolgt
netto
Umsatzsteuer
erst bei Reparatur
Späterer Wechsel zur Rechnung
möglich
Inhalt
Was fiktive Abrechnung bedeutet Was Du bekommst – und was nicht Wo es eng wird Wenn Du es Dir später anders überlegstUnfall gerade passiert?
Schick uns Fotos oder ruf kurz an – wir sagen Dir vorab, ob sich ein Gutachten lohnt. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.
Was fiktive Abrechnung bedeutet
Bei einem unverschuldeten Unfall hast Du Anspruch auf den Betrag, der zur Wiederherstellung erforderlich ist – nicht auf die Reparatur selbst. Ob Du das Geld in eine Fachwerkstatt gibst, selbst schraubst, nur das Nötigste machen lässt oder den Schaden stehen lässt, ist Deine Entscheidung.
Grundlage ist die Kalkulation im Gutachten. Sie beziffert, was eine fachgerechte Reparatur kosten würde. Genau dieser Betrag wird ausgezahlt, ohne dass Du eine Rechnung vorlegen musst. Deshalb der Name: Abgerechnet wird auf Basis einer Reparatur, die vielleicht nie stattfindet.
Das ist kein Trick und kein Graubereich, sondern die Regel. Sie beruht darauf, dass Du über Dein Eigentum frei verfügst – der Schädiger schuldet Dir Geld, keine Werkstattleistung.
Was Du bekommst – und was nicht
Der wichtigste Unterschied ist die Umsatzsteuer. Sie wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt. Bei fiktiver Abrechnung bekommst Du also den Nettobetrag – bei 6.000 Euro Reparaturkosten sind das rund 950 Euro weniger. Das ist der Preis der Freiheit, und er ist einkalkuliert.
Alles andere bleibt: Die merkantile Wertminderung wird gezahlt, denn der Wertverlust entsteht unabhängig davon, ob repariert wird. Auch Nutzungsausfall oder Mietwagen bleiben möglich, solange Du das Fahrzeug tatsächlich nicht nutzen konntest.
Position
Fiktive Abrechnung
Abrechnung nach Rechnung
Fiktive Abrechnung
Auszahlung
Auszahlung
Netto, ohne UmsatzsteuerAuszahlung
Brutto, wie in Rechnung gestelltUmsatzsteuer
Umsatzsteuer
Wird nicht erstattetUmsatzsteuer
Wird erstattetUPE und Verbringung
UPE und Verbringung
Häufig gestrichenUPE und Verbringung
Durch die Rechnung belegtStundensätze
Stundensätze
Streit über die ReferenzwerkstattStundensätze
Die tatsächlich berechneten SätzeWertminderung
Wertminderung
Wird gezahltWertminderung
Wird gezahltVerwendung des Geldes
Verwendung des Geldes
FreiVerwendung des Geldes
Gebunden an die ReparaturAbrechnung nach Rechnung
Bei einem Totalschaden funktioniert es ähnlich, nur mit anderen Zahlen: Ausgezahlt wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Ob Du das Fahrzeug verkaufst oder behältst, entscheidest Du.
Wo es eng wird
Ohne Rechnung fehlt der Beleg dafür, was eine Werkstatt wirklich verlangt hätte. Genau dort setzen die Kürzungen an: Der Verweis auf eine günstigere Referenzwerkstatt wiegt schwerer, UPE-Aufschläge und Verbringungskosten werden häufiger gestrichen. Bei fiktiver Abrechnung entscheidet die Qualität der Kalkulation über den Betrag.
Zwei Konstellationen sind heikel. Erstens Vorschäden: Wer einen nicht reparierten Altschaden im selben Bereich hat, muss sauber abgrenzen, sonst wird gar nichts gezahlt. Zweitens der spätere Verkauf: Ein unreparierter Unfallwagen bringt deutlich weniger, und die Auszahlung gleicht das nicht immer aus.
Kalkulation muss belastbar sein – sie ist Dein einziger Beleg
Altschäden im selben Bereich vorher abgrenzen lassen
Bei geplantem Verkauf den Wertverlust gegenrechnen
Sicherheitsrelevante Schäden nicht stehen lassen
Wenn Du es Dir später anders überlegst
Die Entscheidung ist nicht endgültig. Lässt Du später doch reparieren und legst die Rechnung vor, kannst Du die Differenz nachfordern – die Umsatzsteuer und die Positionen, die vorher gestrichen wurden. Voraussetzung ist, dass der Anspruch noch nicht verjährt ist.
Umgekehrt geht es nicht: Wer repariert hat und abrechnet, kann nicht nachträglich auf einen höheren fiktiven Betrag umschwenken. Ersetzt wird dann das, was tatsächlich angefallen ist.
Heb deshalb das Gutachten auf, auch wenn Du zunächst nichts machst. Es ist die Grundlage für jede spätere Nachforderung – und der Nachweis über den Zustand des Fahrzeugs zu einem Zeitpunkt, an den sich sonst niemand mehr erinnert.
Häufige Fragen
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Beurteilung hängt vom Einzelfall ab; für rechtliche Fragen ziehe bitte eine Anwältin oder einen Anwalt hinzu.
Auszahlen oder reparieren?
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