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Schadenregulierung · 6 Min. Lesezeit · 14.07.2026

Auto nicht mehr fahrbereit: welche Abschlepp- und Standkosten die Versicherung zahlt

Der Abschleppwagen kommt, das Fahrzeug landet auf einem Hof, und Wochen später liegt eine Rechnung im Briefkasten, die niemand erwartet hat. Erstattet wird davon nur, was erforderlich war – und »erforderlich« ist enger gefasst, als die meisten denken.

Abschleppziel

nächste geeignete Werkstatt

Standgeld

nur für angemessene Zeit

Bei fremdem Verschulden

erstattbar

Unfall gerade passiert?

Schick uns Fotos oder ruf kurz an – wir sagen Dir vorab, ob sich ein Gutachten lohnt. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Was erstattet wird

Nach einem unverschuldeten Unfall gehören Bergung und Abtransport zum Schaden. Erstattungsfähig ist, was ein wirtschaftlich denkender Mensch in Deiner Lage veranlasst hätte – nicht das Bequemste und nicht das Teuerste.

Position

Wird gekürzt oder abgelehnt

Wird in der Regel ersetzt

Wird gekürzt oder abgelehnt

Bergung aus dem Graben oder von der Fahrbahn

Bergung aus dem Graben oder von der Fahrbahn

Bergung aus dem Graben oder von der Fahrbahn

Wird ersetzt

Abschleppen zur nächsten geeigneten Werkstatt

Abschleppen zur nächsten geeigneten Werkstatt

Abschleppen zur nächsten geeigneten Werkstatt

Wird ersetzt

Umweg zur Wunschwerkstatt am anderen Ende der Region

Umweg zur Wunschwerkstatt am anderen Ende der Region

Nur der ortsnahe Anteil

Umweg zur Wunschwerkstatt am anderen Ende der Region

Standgeld bis Gutachten und Freigabe

Standgeld bis Gutachten und Freigabe

Standgeld bis Gutachten und Freigabe

Wird ersetzt

Standgeld nach der Freigabe

Standgeld nach der Freigabe

Geht zu Deinen Lasten

Standgeld nach der Freigabe

Zweiter Transport, weil die erste Werkstatt nicht kann

Zweiter Transport, weil die erste Werkstatt nicht kann

Häufig strittig

Zweiter Transport, weil die erste Werkstatt nicht kann

Wird in der Regel ersetzt

Die Trennlinie verläuft fast immer entlang der Frage: War das nötig, und war es nötig in diesem Umfang? Alles, was darüber hinausgeht, muss begründet werden.

Wo die Grenzen liegen

Der häufigste Streitpunkt ist das Ziel des Transports. Erstattet wird der Weg zur nächsten geeigneten Werkstatt – geeignet heißt: in der Lage, genau diesen Schaden zu reparieren. Bei einem Elektrofahrzeug oder einem Aluminiumaufbau kann das durchaus ein weiter entfernter Fachbetrieb sein.

Der teuerste Posten

Standgeld läuft weiter, auch wenn niemand mehr etwas tut.

Sobald das Gutachten vorliegt und die Versicherung freigegeben hat, endet die erstattungsfähige Standzeit. Jeder weitere Tag auf dem Hof geht zu Deinen Lasten – unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat.

Der zweite Streitpunkt sind mehrfache Transporte. Steht das Fahrzeug erst auf dem Hof des Abschleppdienstes und fährt dann zur Werkstatt, ist der zweite Weg oft nicht erstattungsfähig – es sei denn, es gab keinen anderen Weg, etwa nachts oder am Wochenende.

So vermeidest Du eine Kürzung

Die meisten Kürzungen entstehen nicht durch überhöhte Preise, sondern durch Zeit, die verstreicht, und durch Papiere, die am Unfallort unterschrieben werden.

Abschleppauftrag und Abtretungserklärung getrennt betrachten – nicht ungelesen unterschreiben

Standort und Datum des Fahrzeugs festhalten, damit die Standzeit belegbar ist

Gutachten sofort beauftragen – jeder Tag ohne Gutachten verlängert die Standzeit

Nach der Freigabe zügig abholen oder verwerten lassen

Rechnungen des Abschleppdienstes prüfen: Bergung, Transport und Standgeld sollten getrennt ausgewiesen sein

Und der wichtigste Punkt: Ruf den Sachverständigen, solange das Fahrzeug noch steht. Ein Gutachten vom Abschlepphof ist Routine – ein Gutachten nach der Verwertung gibt es nicht.

Häufige Fragen

Wer beauftragt den Abschleppdienst?
Am Unfallort meist die Polizei oder Du selbst. Achte darauf, was Du unterschreibst – Abtretungserklärungen des Abschleppdienstes sind häufig weiter gefasst als nötig.
So lange, wie es für Begutachtung und Entscheidung erforderlich ist. Danach solltest Du zügig abholen oder verwerten lassen.
Ja, sie gehört zu den Wiederherstellungskosten – einschließlich Reinigung der Fahrbahn, soweit sie Dir in Rechnung gestellt wird.
Erstattet wird, was zur nächsten geeigneten Werkstatt erforderlich wäre. Weitere Strecken trägst Du selbst, sofern es dafür keinen sachlichen Grund gibt.
Dann richtet sich der Umfang nach Deinen Versicherungsbedingungen. Abschleppen ist dort meist gedeckt, Standgeld oft nur begrenzt.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Beurteilung hängt vom Einzelfall ab; für rechtliche Fragen ziehe bitte eine Anwältin oder einen Anwalt hinzu.

Fahrzeug steht auf dem Hof?

Wir kommen zum Abschlepphof – je früher, desto kürzer die Standzeit.