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Schadenregulierung · 7 Min. Lesezeit · 08.04.2026

Vorschaden verschwiegen: warum das die Regulierung platzen lässt

Der Kratzer an der Tür war schon vorher da, aber jetzt ist ohnehin alles kaputt – also warum erwähnen? Weil genau dieser Gedanke der häufigste Grund ist, warum am Ende gar nichts gezahlt wird. Ein Vorschaden ist kein Problem. Ein verschwiegener Vorschaden schon.

Lackschichtmessung

Standard

Vorschaden angeben

immer

Risiko beim Verschweigen

der ganze Anspruch

Unfall gerade passiert?

Schick uns Fotos oder ruf kurz an – wir sagen Dir vorab, ob sich ein Gutachten lohnt. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Vorschaden, Altschaden, Neuschaden

Die drei Begriffe werden ständig durcheinandergeworfen, und der Unterschied entscheidet über Geld. Ein Vorschaden ist ein früherer Schaden, der repariert wurde. Ein Altschaden ist ein früherer Schaden, der nie repariert wurde und noch da ist. Der Neuschaden ist das, was der aktuelle Unfall verursacht hat.

Ein reparierter Vorschaden ist harmlos, solange er bekannt ist. Er wirkt sich allenfalls auf die Wertminderung aus, weil ein Fahrzeug mit Vorgeschichte weniger Verlust erleiden kann als eines ohne. Ein Altschaden dagegen überlagert den Neuschaden – und dann muss jemand sagen, welcher Teil des Blechs von wann stammt.

Genau das ist die Aufgabe des Gutachtens. Beides wird getrennt ausgewiesen, damit die Versicherung sieht, was sie schuldet, und Du siehst, was Dir zusteht.

Warum es fast immer auffällt

Ein Fahrzeug erzählt seine Geschichte, ob man will oder nicht. Die Lackschichtdicke verrät nachlackierte Bauteile auf den Hundertstel Millimeter. Spaltmaße, Schraubenköpfe, Kleberaupen und Unterbodenschutz zeigen, wo schon einmal gearbeitet wurde. Ersatzteile ohne Herstellerprägung sind unverkennbar.

Dazu kommt, dass Versicherer untereinander Schadenmeldungen abgleichen. Ein Schaden, der vor drei Jahren an derselben Stelle gemeldet und ausgezahlt wurde, ist dokumentiert – unabhängig davon, ob Du ihn reparieren ließest.

Der Sachverständige sieht das beim Termin. Die Frage ist nur, ob er es von Dir erfährt oder selbst findet. Der Unterschied zwischen beidem ist erheblich.

Was dann passiert

Sobald ein nicht angegebener Altschaden auftaucht, dreht sich die Beweislast. Bis dahin musste die Versicherung begründen, warum sie kürzt. Ab jetzt musst Du beweisen, welcher Teil des Schadens neu ist. Das ist bei überlagerten Schäden oft nicht mehr möglich – und dann entfällt der Anspruch für diesen Bereich vollständig, nicht nur anteilig.

Position

Vorschaden verschwiegen

Vorschaden angegeben

Vorschaden verschwiegen

Regulierung

Regulierung

Wird gestoppt

Regulierung

Läuft zügig weiter

Beweislast

Beweislast

Liegt bei Dir

Beweislast

Bleibt beim Versicherer

Wertminderung

Wertminderung

Wird gestrichen

Wertminderung

Wird berechnet

Anspruch insgesamt

Anspruch insgesamt

Kann ganz entfallen

Anspruch insgesamt

Bleibt bestehen

Verdacht auf Betrug

Verdacht auf Betrug

Steht im Raum

Verdacht auf Betrug

Kommt nicht auf

Aufwand für Dich

Aufwand für Dich

Nachweise und Streit

Aufwand für Dich

Ein Satz beim Auftrag

Vorschaden angegeben

Kommt der Verdacht auf, dass bewusst getäuscht wurde, wird es unangenehmer als teuer: Versicherer verfolgen das, und aus einem Schadenfall wird ein Ermittlungsverfahren. Der Betrag, um den es ging, steht dann in keinem Verhältnis mehr zum Aufwand.

Wie Du es richtig machst

Sag beim Auftrag, was Du weißt – auch wenn es ungenau ist. Ein »da war mal was, ich glaube 2023, wurde in einer freien Werkstatt gemacht« reicht völlig. Alles Weitere klärt die Besichtigung.

Hast Du Belege, bring sie mit: Rechnung, Gutachten, Fotos, Abrechnungsschreiben der Versicherung. Ein Reparaturnachweis macht aus einem Streitpunkt eine Fußnote.

Vorschäden beim Auftrag nennen, auch ungenau

Reparaturnachweise mitbringen, wenn vorhanden

Bei gebraucht gekauften Fahrzeugen offen sagen, dass die Historie unbekannt ist

Nicht reparierte Altschäden ausdrücklich benennen – sie werden ohnehin gefunden

Häufige Fragen

Muss ich einen reparierten Vorschaden angeben?
Ja. Auch ein fachgerecht reparierter Vorschaden gehört in den Auftrag – mit Reparaturnachweis ist er unproblematisch.
Ein Vorschaden ist ein früherer, reparierter Schaden. Ein Altschaden ist ein früherer Schaden, der nie repariert wurde und noch am Fahrzeug ist.
Sag genau das. Entscheidend ist, dass Du nichts verschweigst, was Du weißt. Der Sachverständige erkennt Reparaturspuren ohnehin.
Über Schadenbild, Verformungsrichtung, Lackschichtdicke und Reparaturspuren. Das Gutachten weist beides getrennt aus.
Nicht zwangsläufig. Lässt sich der neue Schaden sauber abgrenzen, wird er ersetzt. Gelingt die Abgrenzung nicht, kann der Anspruch aber vollständig entfallen.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Beurteilung hängt vom Einzelfall ab; für rechtliche Fragen ziehe bitte eine Anwältin oder einen Anwalt hinzu.

Unsicher wegen eines alten Schadens?

Sag es uns einfach. Eine saubere Abgrenzung ist Routine – ein Streit darüber nicht.