Kostenvoranschlag oder Gutachten? Der Unterschied kostet Dich bares Geld
Die Werkstatt bietet an, den Schaden zu kalkulieren – schnell, kostenlos, unkompliziert. Für eine verbeulte Tür am eigenen Auto ist das genau richtig. Nach einem unverschuldeten Unfall dagegen ist es der teuerste Gefallen, den man Dir tun kann.
Kostenvoranschlag ist
ein Angebot
Gutachten ist
ein Beweismittel
Bagatellgrenze
750–1.000 €
Unfall gerade passiert?
Schick uns Fotos oder ruf kurz an – wir sagen Dir vorab, ob sich ein Gutachten lohnt. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.
Der eigentliche Unterschied
Ein Kostenvoranschlag ist ein Angebot. Die Werkstatt sagt: So viel würde ich für die Reparatur nehmen. Er wird von jemandem erstellt, der den Auftrag haben möchte, und er beziffert Arbeit und Teile – mehr nicht.
Ein Gutachten ist ein Beweismittel. Es wird von einem Sachverständigen erstellt, der keinen Reparaturauftrag anstrebt, und es beziffert den Schaden. Dazu gehören Positionen, die eine Werkstatt gar nicht bewertet: die merkantile Wertminderung, die Reparaturdauer als Grundlage für Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert, dazu eine dokumentierte Beweislage.
Das ist kein Qualitätsurteil über Werkstätten. Es ist eine Frage der Rolle. Wer repariert, kalkuliert die Reparatur. Wer begutachtet, stellt den Zustand fest.
Wann welcher Weg richtig ist
Es gibt keinen Weg, der immer stimmt. Entscheidend sind Schadenhöhe und Zweck – diese Übersicht deckt die üblichen Fälle ab:
Position
Kostenvoranschlag
Gutachten
Kostenvoranschlag
Schaden unter rund 1.000 €
Schaden unter rund 1.000 €
Reicht ausSchaden unter rund 1.000 €
Kosten meist nicht erstattetUnverschuldeter Unfall darüber
Unverschuldeter Unfall darüber
Positionen fehlenUnverschuldeter Unfall darüber
Der richtige WegStreit über die Schuldfrage
Streit über die Schuldfrage
Kein BeweismittelStreit über die Schuldfrage
Dokumentierte BeweislageLeasingrückgabe
Leasingrückgabe
Ohne BeweiswertLeasingrückgabe
Zustand beweissicher belegtFahrzeug soll verkauft werden
Fahrzeug soll verkauft werden
Sagt nichts über den WertFahrzeug soll verkauft werden
Wert und Minderwert belegtKaskoschaden
Kaskoschaden
Oft vom Versicherer verlangtKaskoschaden
Bei Streit über die HöheGutachten
Die Bagatellgrenze ist dabei kein fester Betrag, sondern eine Einschätzung. Gerichte ziehen sie je nach Region zwischen etwa 750 und 1.000 Euro. Wer knapp darunter liegt und trotzdem ein Gutachten beauftragt, riskiert, auf dem Honorar sitzen zu bleiben.
Was der falsche Weg kostet
Der Kostenvoranschlag nach einem größeren Haftpflichtschaden kostet nicht das Honorar, das Du sparst, sondern die Positionen, die niemand beziffert hat. Die Wertminderung taucht nicht auf. Die Reparaturdauer fehlt, also gibt es keinen belegten Nutzungsausfall. Verdeckte Schäden hinter dem Stoßfänger sieht niemand, weil nichts demontiert wurde.
Dazu kommt der Punkt, der erst später auffällt: Wird die Schuldfrage strittig, hast Du nichts in der Hand. Ein Kostenvoranschlag ist kein Beweismittel über den Zustand des Fahrzeugs, sondern ein Preisangebot.
Bagatellschaden am eigenen Auto: Kostenvoranschlag genügt
Unverschuldeter Unfall über der Bagatellgrenze: Gutachten
Streit über Schuld oder Höhe: immer Gutachten
Leasing, Verkauf oder Wertfrage: immer Gutachten
Häufige Fragen
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Beurteilung hängt vom Einzelfall ab; für rechtliche Fragen ziehe bitte eine Anwältin oder einen Anwalt hinzu.
Reicht in Deinem Fall ein Kostenvoranschlag?
Schick uns zwei Fotos. Wir sagen es Dir ehrlich – auch wenn wir damit keinen Auftrag bekommen.