Die gegnerische Versicherung will ihren eigenen Gutachter schicken: warum Du das nicht hinnehmen musst
Wenige Tage nach dem Unfall meldet sich die Versicherung des Unfallgegners. Freundlich, zügig, mit einem Angebot: Man schicke gern jemanden vorbei, der sich den Schaden ansieht – kostenlos und schon morgen. Das klingt nach Entgegenkommen. Es ist vor allem eines: Die Seite, die zahlen muss, bewertet den Schaden, den sie bezahlen soll.
Auftraggeber des Prüfdienstes
Die Versicherung
Wahl des Sachverständigen
frei
Kosten für Dich
0 €
Inhalt
Wer da eigentlich kommt Warum Du frei wählen darfst Was im Prüfbericht meistens fehlt Was Du am Telefon sagen kannstUnfall gerade passiert?
Schick uns Fotos oder ruf kurz an – wir sagen Dir vorab, ob sich ein Gutachten lohnt. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.
Wer da eigentlich kommt
Wer sich da ankündigt, ist in aller Regel kein neutraler Sachverständiger, sondern der Prüfdienst der Versicherung oder ein von ihr beauftragter Dienstleister. Sein Auftraggeber ist der Versicherer. Er wird von ihm bezahlt, arbeitet nach seinen Vorgaben und liefert an ihn.
Das ist zunächst nichts Anrüchiges – jede Seite darf sich ein Bild machen. Problematisch wird es durch die Rolle, die dieser Bericht danach einnimmt: Er wird zur alleinigen Grundlage der Auszahlung. Dabei ist er kein Gutachten im rechtlichen Sinn, sondern eine Schadenkalkulation aus Sicht des Zahlenden.
Häufig ist das Angebot mit einer sogenannten Schadensteuerung verbunden: Werkstatt, Mietwagen und Abwicklung kommen aus einer Hand, aus dem Netzwerk der Versicherung. Das ist bequem – aber jede Station in dieser Kette hat ihren Vertrag mit dem Versicherer, nicht mit Dir.
Warum Du frei wählen darfst
Bei einem unverschuldeten Unfall bist Du Herr des Wiederherstellungsverfahrens. Das Gesetz stellt Dich so, dass Du den Zustand vor dem Unfall wiederherstellen darfst – und dazu gehört, den Sachverständigen Deines Vertrauens zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung darf Dir keinen vorschreiben.
Die Kosten dieses Gutachtens gehören zum erstattungsfähigen Schaden. Du gehst also nicht in Vorleistung, um Dir eine zweite Meinung zu leisten: Die Gegenseite trägt sie, weil sie Teil des Schadens ist, den sie verursacht hat.
Anders liegt der Fall bei einem Kaskoschaden. Dort ist Dein eigener Versicherer der Vertragspartner, und die Bedingungen regeln, wer begutachtet. Wer das verwechselt, argumentiert am eigenen Vertrag vorbei.
Haftpflichtschaden: Du wählst den Sachverständigen
Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung
Ein Prüfbericht der Gegenseite ersetzt kein eigenes Gutachten
Kaskoschaden: hier gelten Deine Versicherungsbedingungen
Was im Prüfbericht meistens fehlt
Der Unterschied zwischen einer Schadenkalkulation und einem Gutachten zeigt sich nicht am Blech, sondern an den Positionen daneben. Diese fehlen regelmäßig oder fallen auffällig knapp aus:
Position
Prüfdienst der Versicherung
PRÜV · unabhängig
Prüfdienst der Versicherung
Auftraggeber
Auftraggeber
Die gegnerische VersicherungAuftraggeber
DuMerkantile Wertminderung
Merkantile Wertminderung
Häufig nicht ausgewiesenMerkantile Wertminderung
Beziffert und begründetReparaturdauer
Reparaturdauer
Knapp bemessenReparaturdauer
Belegt, inklusive ErsatzteillieferungVerbringung und UPE
Verbringung und UPE
Oft gestrichenVerbringung und UPE
Nach den Preisen der Werkstatt vor OrtBeilackierung
Beilackierung
Selten angesetztBeilackierung
Angesetzt, wenn der Farbton es erfordertRestwert
Restwert
Aus überregionalen BörsenRestwert
Aus dem regionalen MarktBeweiswert im Streitfall
Beweiswert im Streitfall
Parteivortrag der GegenseiteBeweiswert im Streitfall
Dokumentierte BeweislagePRÜV · unabhängig
Keine dieser Positionen ist exotisch. Zusammen entscheiden sie regelmäßig über einen vierstelligen Unterschied im Auszahlungsbetrag – bei einem Schaden, der am Blech identisch beziffert wird.
Dazu kommt ein Punkt, der erst später wehtut: Ein Prüfbericht ist nicht darauf angelegt, vor Gericht zu bestehen. Kommt es zum Streit, brauchst Du eine dokumentierte Beweislage – Lichtbilder, Messwerte, eine nachvollziehbare Kalkulation. Genau das ist der Zweck eines Gutachtens.
Was Du am Telefon sagen kannst
Du musst nicht diskutieren und niemanden vor den Kopf stoßen. Ein Satz genügt: dass Du bereits einen eigenen Sachverständigen beauftragt hast und das Gutachten nach Fertigstellung zugeht.
Wichtig ist vor allem, was Du nicht tust: keinen Besichtigungstermin für den Prüfdienst bestätigen, bevor Dein eigener Gutachter das Fahrzeug gesehen hat, und nichts unterschreiben, was Dir am Telefon angekündigt und kurz darauf zugeschickt wird – weder Abtretung noch Werkstattvereinbarung.
Und wenn der Prüfer schon da war? Kein Beinbruch. Du kannst weiterhin ein eigenes Gutachten beauftragen, solange das Fahrzeug unrepariert ist. Kritisch wird es erst nach der Reparatur – dann ist der Zustand nicht mehr feststellbar.
Freundlich bleiben, aber keinen Besichtigungstermin bestätigen
Nichts unterschreiben, was am Telefon angekündigt wird
Fahrzeug unrepariert lassen, bis Dein Gutachter da war
Schaden melden ja – Schaden von der Gegenseite bewerten lassen nein
Häufige Fragen
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Beurteilung hängt vom Einzelfall ab; für rechtliche Fragen ziehe bitte eine Anwältin oder einen Anwalt hinzu.
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