Startseite / Wissenswertes / Kosten & Honorar
Kosten & Honorar · 7 Min. Lesezeit · 19.08.2026

Was kostet ein Kfz-Gutachten – und wer zahlt es wirklich?

Es ist die erste Frage am Telefon, noch vor der Frage nach dem Schaden. Die kurze Antwort: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlst nicht Du, sondern die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Die längere Antwort hat drei Ausnahmen – und die solltest Du kennen, bevor Du einen Auftrag erteilst.

Grundlage des Honorars

Schadenhöhe

Bagatellgrenze

750–1.000 €

Dein Anteil bei fremdem Verschulden

0 €

Unfall gerade passiert?

Schick uns Fotos oder ruf kurz an – wir sagen Dir vorab, ob sich ein Gutachten lohnt. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Wonach sich das Honorar richtet

Ein Kfz-Gutachten wird nicht nach Stunden abgerechnet, sondern in der Regel nach der Höhe des ermittelten Schadens. Das wirkt auf den ersten Blick ungewöhnlich, hat aber einen nachvollziehbaren Grund: Mit dem Schadenumfang steigen der Aufwand und die Haftung des Sachverständigen. Ein Streifschaden an der Beifahrertür ist in einer Stunde aufgenommen. Ein Aufprall mit ausgelösten Rückhaltesystemen, verzogener Karosserie und beschädigter Sensorik ist es nicht.

Zum Grundhonorar kommen Nebenkosten, die gesondert ausgewiesen werden: Lichtbilder, Schreib- und Ausfertigungskosten, Fahrtkosten zum Fahrzeug und – je nach Fall – Abfragen in Kalkulationssystemen oder Restwertbörsen. Seriöse Büros listen diese Positionen einzeln auf. Eine Pauschale ohne Aufschlüsselung ist kein Entgegenkommen, sondern eine Rechnung, die niemand nachprüfen kann.

Der Fahrzeugwert spielt für das Honorar keine Rolle. Ein Schaden von 4.000 Euro kostet an einem Kleinwagen dasselbe wie an einer Limousine. Und weil sich der Schadenumfang erst am Fahrzeug zeigt, kann Dir seriöserweise niemand vorab einen festen Betrag nennen. Was wir Dir am Telefon sagen können, ist etwas anderes – nämlich ob sich ein Gutachten in Deinem Fall überhaupt lohnt.

Das Grundhonorar richtet sich nach der Schadenhöhe, nicht nach dem Zeitaufwand

Nebenkosten für Fotos, Fahrt und Ausfertigung werden einzeln ausgewiesen

Der Wert Deines Fahrzeugs beeinflusst das Honorar nicht

Ein Festpreis vor der Besichtigung ist ein Warnsignal, kein Entgegenkommen

Wer die Rechnung am Ende bezahlt

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten des Sachverständigen zum Schaden. Sie sind genauso erstattungsfähig wie die Reparatur, der Nutzungsausfall oder die Wertminderung. Und Du darfst Dir den Gutachter selbst aussuchen: Das Gesetz stellt die Wiederherstellung in Deine Hand, nicht in die der gegnerischen Versicherung.

In der Praxis läuft die Abrechnung meist über eine Abtretung. Du trittst Deinen Erstattungsanspruch in Höhe der Gutachterkosten an das Sachverständigenbüro ab, das dann direkt mit der Versicherung abrechnet. Bei Dir landet keine Rechnung, und die Korrespondenz über einzelne Positionen führen wir, nicht Du.

Entscheidend ist der Zeitpunkt. Die Kosten sind erstattungsfähig, weil das Gutachten zur Feststellung und Durchsetzung Deines Anspruchs erforderlich war. Wer erst reparieren lässt und danach einen Gutachter beauftragt, hat dieses Argument verloren: Der Zustand vor der Reparatur ist dann nicht mehr feststellbar.

Deshalb gilt die Reihenfolge: erst begutachten, dann reparieren. Auch dann, wenn die Werkstatt morgen einen Termin frei hätte.

Drei Fälle, in denen Du selbst zahlst

Erstens: der Bagatellschaden. Unterhalb einer bestimmten Schadenhöhe halten Gerichte ein vollständiges Gutachten nicht für erforderlich – dort genügt ein Kostenvoranschlag. Wo genau die Grenze liegt, wird regional unterschiedlich beurteilt; verbreitet ist ein Bereich zwischen 750 und 1.000 Euro. Liegt Dein Schaden erkennbar darunter, sagen wir Dir das, auch wenn wir damit einen Auftrag verlieren.

Zweitens: der eigene Schaden. Hast Du den Unfall selbst verursacht, oder handelt es sich um einen Kaskofall – Hagel, Marder, Vandalismus, Wild –, gibt es keine Gegenseite, die zahlt. Dann trägst Du das Honorar zunächst selbst. Ob Deine Kaskoversicherung sich beteiligt, steht in Deinen Bedingungen; viele Versicherer beauftragen in diesem Fall lieber einen eigenen Prüfer.

Drittens: die Teilschuld. Wird die Haftung geteilt, wird auch die Gutachterrechnung nur in Höhe der Quote erstattet. Bei fünfzig Prozent bleibt die Hälfte bei Dir. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung fängt das in der Regel auf – ein Blick in den Versicherungsschein lohnt sich, bevor Du entscheidest.

Ein vierter Punkt ist keine Ausnahme, sorgt aber regelmäßig für Verunsicherung: Die Versicherung überweist weniger, als in der Gutachterrechnung steht, und streicht einzelne Nebenkosten. Das ist ein Streit zwischen Sachverständigenbüro und Versicherer. Er berührt Dich nicht, solange die Abtretung sauber vereinbart ist.

Bagatellschaden: Kostenvoranschlag statt Gutachten, grob unterhalb von 1.000 Euro

Selbstverschuldet oder Kaskofall: keine Gegenseite, die erstattet

Teilschuld: Erstattung nur in Höhe der Haftungsquote

Rechtsschutzversicherung prüfen, bevor Du beauftragst

Was ein Gutachten leistet, das ein Kostenvoranschlag nicht kann

Die Kostenfrage lässt sich nicht von der Frage trennen, was Du für das Geld bekommst. Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt beziffert die Reparatur. Ein Gutachten beziffert den Schaden – und das ist mehr.

Im Gutachten stehen Positionen, die im Kostenvoranschlag gar nicht vorkommen: die merkantile Wertminderung, die Reparaturdauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen, Wiederbeschaffungs- und Restwert für den Fall eines Totalschadens, dazu eine dokumentierte Beweislage mit Lichtbildern. Genau diese Positionen machen am Ende den Unterschied im ausgezahlten Betrag.

Position

Kostenvoranschlag

Gutachten

Kostenvoranschlag

Reparaturkosten

Reparaturkosten

Beziffert

Reparaturkosten

Beziffert – nach Kalkulationssystem und Herstellervorgaben

Merkantile Wertminderung

Merkantile Wertminderung

Nicht enthalten

Merkantile Wertminderung

Beziffert und begründet

Reparaturdauer

Reparaturdauer

Nicht enthalten

Reparaturdauer

Belegt – Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen

Wiederbeschaffungs- und Restwert

Wiederbeschaffungs- und Restwert

Nicht enthalten

Wiederbeschaffungs- und Restwert

Ermittelt, mit Bezug auf den regionalen Markt

Beweissicherung

Beweissicherung

Einzelne Fotos

Beweissicherung

Dokumentierte Lichtbilder und Messwerte

Geeignet bei

Geeignet bei

Bagatellschaden bis rund 1.000 €

Geeignet bei

Jedem Schaden darüber

Gutachten

Deshalb ist die ehrliche Antwort auf die Frage nach den Kosten meistens: Dich kostet es nichts – und ohne Gutachten kostet es Dich etwas.

Häufige Fragen

Muss ich das Gutachten vorstrecken?
Bei einem unverschuldeten Unfall in aller Regel nicht. Über eine Abtretung rechnen wir direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab – bei Dir landet keine Rechnung.
Nein. Bei einem Haftpflichtschaden wählst Du den Sachverständigen selbst. Der Prüfdienst, den die gegnerische Versicherung anbietet, arbeitet in ihrem Auftrag, nicht in Deinem.
Als grobe Orientierung gilt ein Bereich zwischen 750 und 1.000 Euro. Darunter ist meist ein Kostenvoranschlag der richtige Weg. Schick uns Fotos, dann sagen wir Dir, was in Deinem Fall passt.
Dann verhandeln wir das mit dem Versicherer. Bei sauber vereinbarter Abtretung wirkt sich das nicht auf Dich aus.
Ja. Du kannst auf Grundlage des Gutachtens fiktiv abrechnen und den Betrag auszahlen lassen. Die Gutachterkosten bleiben davon unberührt.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Beurteilung hängt vom Einzelfall ab; für rechtliche Fragen ziehe bitte eine Anwältin oder einen Anwalt hinzu.

Unsicher, ob sich ein Gutachten lohnt?

Schick uns zwei Fotos – wir sagen Dir ehrlich, ob Gutachten oder Kostenvoranschlag der richtige Weg ist.