Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko: wer nach dem Schaden was zahlt
Wer im Schadenfall zahlt, entscheidet darüber, welche Positionen Du überhaupt geltend machen kannst – und wer den Gutachter bestimmt. Der Unterschied zwischen Haftpflicht und Kasko ist deshalb keine Formalie, sondern die wichtigste Weiche in der Regulierung.
Inhalt
Haftpflichtschaden: der Regelfall mit den meisten Rechten Teilkasko und Vollkasko: Vertrag statt Gesetz Teilschuld, Quotenregelung und Grauzonen Kasko melden oder nicht? Eine kurze RechnungHaftpflichtschaden: der Regelfall mit den meisten Rechten
Hat ein anderer den Unfall verschuldet, tritt seine Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Dann bist Du Geschädigter – und hast in der Regel das Recht, den Sachverständigen und die Werkstatt selbst zu wählen. Die Kosten des von Dir beauftragten Gutachters gehören üblicherweise zum erstattungsfähigen Schaden.
Erstattungsfähig sind neben den Reparaturkosten auch Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Verbringung, Beilackierung, Abschleppen, An- und Abmeldung, Auslagenpauschale und bei klarer Haftung auch die Anwaltskosten. Diese Vollständigkeit ist der Grund, warum sich ein eigenes Gutachten hier fast immer lohnt.
Eine Selbstbeteiligung gibt es nicht, und Dein eigener Schadenfreiheitsrabatt bleibt unberührt.
Teilkasko und Vollkasko: Vertrag statt Gesetz
In der Kasko geht es nicht um Schadenersatz, sondern um eine Vertragsleistung. Was gezahlt wird, steht in Deinen Versicherungsbedingungen. Die Teilkasko deckt typischerweise Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Glasbruch und Wildschäden mit Haarwild. Die Vollkasko kommt zusätzlich für selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus auf.
Wichtig: Positionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall sind in der Kasko häufig nicht vorgesehen. Dafür greift eine Selbstbeteiligung, und bei der Vollkasko kann eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt hinzukommen – rechne beides gegen die Schadenhöhe.
Auch in der Kasko lohnt ein unabhängiges Gutachten, wenn der Versicherer pauschal kürzt. Unser Fallbeispiel zum Kaskoschaden zeigt, wie ein Dellenprotokoll je Bauteil eine pauschale Hagelabrechnung korrigiert hat.
Teilkasko: Diebstahl, Brand, Naturgewalt, Glas, Wildschaden
Vollkasko: zusätzlich Eigenverschulden und Vandalismus
Selbstbeteiligung und mögliche Rückstufung beachten
Wertminderung und Nutzungsausfall meist nicht mitversichert
Teilschuld, Quotenregelung und Grauzonen
Bei geteilter Haftung wird der Schaden anteilig getragen – etwa 50 zu 50 oder 70 zu 30. Dann kann es sinnvoll sein, den eigenen Anteil über die Kasko abzuwickeln und den Rest gegen die Gegenseite geltend zu machen. Diese Konstellation rechnen wir vorab gemeinsam durch.
Grauzonen entstehen häufig bei Parkschäden ohne Zeugen, bei Spurwechselunfällen und bei ungeklärtem Hergang. Hier entscheidet die Beweislage – und die entsteht am Fahrzeug: Anstoßhöhen, Lackspuren, Verformungsrichtung und Kompatibilität beider Fahrzeuge.
Je früher dokumentiert wird, desto belastbarer ist das Ergebnis. Nach einer Reparatur ist die Rekonstruktion des Hergangs kaum noch möglich.
Kasko melden oder nicht? Eine kurze Rechnung
Stelle drei Zahlen gegenüber: die Schadenhöhe, Deine Selbstbeteiligung und die Mehrkosten durch die Rückstufung über die nächsten Jahre. Liegt der Schaden nur knapp über der Selbstbeteiligung, ist eine Meldung oft unwirtschaftlich.
Bei Haftpflichtschäden entfällt diese Rechnung – dort gibt es keinen Grund, auf ein eigenes Gutachten zu verzichten. Sprich uns vor der Meldung an; die Ersteinschätzung kostet nichts und verhindert Entscheidungen, die sich später nicht mehr korrigieren lassen.
Häufige Fragen
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Beurteilung hängt vom Einzelfall ab; für rechtliche Fragen ziehe bitte eine Anwältin oder einen Anwalt hinzu.