Fahrzeugarten · 6 Min. Lesezeit · 29.04.2026

Neuwagen nach dem Unfall: wann es den Neupreis gibt und nicht den Zeitwert

Ein vier Wochen altes Fahrzeug ist nach einem Unfall kein neues mehr – auch wenn es repariert wurde. Genau dafür gibt es die Neupreisentschädigung. Sie folgt allerdings zwei völlig verschiedenen Regelwerken, je nachdem wer zahlt.

Haftpflicht, fabrikneu

1 Monat / 1.000 km

Kasko, je nach Vertrag

6–24 Monate

Voraussetzung

erheblicher Schaden

Unfall gerade passiert?

Schick uns Fotos oder ruf kurz an – wir sagen Dir vorab, ob sich ein Gutachten lohnt. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Zwei Wege zum Neupreis

Neupreisentschädigung ist kein einheitlicher Begriff. Ob sie greift, hängt zuerst daran, wer zahlt: die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder Deine eigene Kasko.

Fall 1

Haftpflicht des Gegners

Nach der Rechtsprechung kommt Neupreisersatz in Betracht, wenn das Fahrzeug im Unfallzeitpunkt noch fabrikneu war – als Orientierung gelten etwa ein Monat und 1.000 Kilometer – und ein erheblicher Schaden vorliegt.

Fall 2

Eigene Kaskoversicherung

Hier gilt, was in den Bedingungen steht. Üblich sind 6, 12 oder 24 Monate ab Erstzulassung, teils gekoppelt an eine Mindestschadenhöhe und an die Pflicht, ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen.

Fall 3

Danach: Wertminderung

Ist die Frist abgelaufen, bleibt der Ausgleich über die merkantile Wertminderung. Bei jungen Fahrzeugen fällt sie deutlich höher aus als bei älteren.

Bei einem unverschuldeten Unfall mit einem sehr jungen Fahrzeug lohnt es sich, beide Wege zu prüfen – sie führen zu unterschiedlichen Beträgen und unterschiedlichen Voraussetzungen.

Was erheblich bedeutet

Der Streit dreht sich fast immer um dieses eine Wort. Deshalb gehört in das Gutachten nicht nur eine Summe, sondern die Beschreibung der betroffenen Struktur.

Position

Standardprüfung

Was dafür nötig ist

Standardprüfung

Maßstab

Maßstab

Reparaturkosten

Maßstab

Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadenumfang

Erheblichkeit

Erheblichkeit

Nicht geprüft

Erheblichkeit

Betroffene Bauteile dokumentiert

Nachweis Erstzulassung

Nachweis Erstzulassung

Selten beigebracht

Nachweis Erstzulassung

Zulassung und Kilometerstand belegt

Alternative

Alternative

Nur Reparatur

Alternative

Wertminderung geprüft und beziffert

Frist

Frist

Unklar

Frist

Aus dem Vertrag herausgearbeitet

Was dafür nötig ist

Wenn die Frist vorbei ist

Ist das Fahrzeug älter, bleibt der Ausgleich über die merkantile Wertminderung. Sie bildet ab, dass ein Unfallfahrzeug am Markt weniger erzielt als ein unfallfreies – auch nach einwandfreier Reparatur.

01

Erheblich heißt tragende Teile

Ein Kratzer in der Stoßstange genügt nicht. Erheblich ist ein Schaden regelmäßig dann, wenn tragende oder sicherheitsrelevante Teile betroffen sind und richt- oder schweißtechnisch gearbeitet werden muss.

02

Die Uhr läuft ab Erstzulassung

Nicht ab Kaufvertrag und nicht ab Übergabe. Steht das Fahrzeug lange beim Händler, ist ein Teil der Frist schon verbraucht, bevor Du losfährst.

03

In der Kasko zählt oft die Wiederbeschaffung

Viele Bedingungen setzen voraus, dass Du innerhalb einer Frist tatsächlich ein neues Fahrzeug anschaffst. Ohne Nachweis wird nur der Wiederbeschaffungswert gezahlt.

04

Ohne Gutachten keine Grundlage

Ob ein Schaden erheblich ist, lässt sich nicht aus einer Rechnung ablesen. Es braucht die Beschreibung, welche Bauteile betroffen waren und wie repariert wurde.

Wir dokumentieren Erstzulassung, Laufleistung und Schadenumfang so, dass beide Wege geprüft werden können, und beziffern die Wertminderung marktbezogen – nicht nach Faustformel.

Häufige Fragen

Wie lange gilt ein Fahrzeug als fabrikneu?
Im Haftpflichtschadensrecht wird als Orientierung etwa ein Monat ab Erstzulassung und eine Laufleistung bis rund 1.000 Kilometer herangezogen. Entschieden wird immer im Einzelfall.
Dort gilt allein Dein Vertrag. Verbreitet sind Neupreisentschädigungen für 6, 12 oder 24 Monate ab Erstzulassung, oft mit weiteren Voraussetzungen.
Regelmäßig ein Schaden an tragenden oder sicherheitsrelevanten Bauteilen, der Richt- oder Schweißarbeiten erfordert. Reine Anbauteile genügen meist nicht.
In der Kasko meist ja, wenn die Bedingungen eine Wiederbeschaffung verlangen. Im Haftpflichtfall wird der Neupreisersatz ebenfalls an die tatsächliche Ersatzbeschaffung geknüpft.
Reparaturkosten plus merkantile Wertminderung. Gerade im ersten und zweiten Jahr ist diese Position erheblich und wird häufig zu niedrig angesetzt.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Fristen und Voraussetzungen hängen vom Einzelfall und Deinen Versicherungsbedingungen ab.

Neuwagen beschädigt?

Wir dokumentieren Alter, Laufleistung und Schadenumfang – die Grundlage für den Neupreis.