Neuwagen nach dem Unfall: wann es den Neupreis gibt und nicht den Zeitwert
Ein vier Wochen altes Fahrzeug ist nach einem Unfall kein neues mehr – auch wenn es repariert wurde. Genau dafür gibt es die Neupreisentschädigung. Sie folgt allerdings zwei völlig verschiedenen Regelwerken, je nachdem wer zahlt.
Haftpflicht, fabrikneu
1 Monat / 1.000 km
Kasko, je nach Vertrag
6–24 Monate
Voraussetzung
erheblicher Schaden
Unfall gerade passiert?
Schick uns Fotos oder ruf kurz an – wir sagen Dir vorab, ob sich ein Gutachten lohnt. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.
Zwei Wege zum Neupreis
Neupreisentschädigung ist kein einheitlicher Begriff. Ob sie greift, hängt zuerst daran, wer zahlt: die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder Deine eigene Kasko.
Fall 1
Haftpflicht des Gegners
Nach der Rechtsprechung kommt Neupreisersatz in Betracht, wenn das Fahrzeug im Unfallzeitpunkt noch fabrikneu war – als Orientierung gelten etwa ein Monat und 1.000 Kilometer – und ein erheblicher Schaden vorliegt.
Fall 2
Eigene Kaskoversicherung
Hier gilt, was in den Bedingungen steht. Üblich sind 6, 12 oder 24 Monate ab Erstzulassung, teils gekoppelt an eine Mindestschadenhöhe und an die Pflicht, ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen.
Fall 3
Danach: Wertminderung
Ist die Frist abgelaufen, bleibt der Ausgleich über die merkantile Wertminderung. Bei jungen Fahrzeugen fällt sie deutlich höher aus als bei älteren.
Bei einem unverschuldeten Unfall mit einem sehr jungen Fahrzeug lohnt es sich, beide Wege zu prüfen – sie führen zu unterschiedlichen Beträgen und unterschiedlichen Voraussetzungen.
Was erheblich bedeutet
Der Streit dreht sich fast immer um dieses eine Wort. Deshalb gehört in das Gutachten nicht nur eine Summe, sondern die Beschreibung der betroffenen Struktur.
Position
Standardprüfung
Was dafür nötig ist
Standardprüfung
Maßstab
Maßstab
ReparaturkostenMaßstab
Fahrzeugalter, Laufleistung, SchadenumfangErheblichkeit
Erheblichkeit
Nicht geprüftErheblichkeit
Betroffene Bauteile dokumentiertNachweis Erstzulassung
Nachweis Erstzulassung
Selten beigebrachtNachweis Erstzulassung
Zulassung und Kilometerstand belegtAlternative
Alternative
Nur ReparaturAlternative
Wertminderung geprüft und beziffertFrist
Frist
UnklarFrist
Aus dem Vertrag herausgearbeitetWas dafür nötig ist
Wenn die Frist vorbei ist
Ist das Fahrzeug älter, bleibt der Ausgleich über die merkantile Wertminderung. Sie bildet ab, dass ein Unfallfahrzeug am Markt weniger erzielt als ein unfallfreies – auch nach einwandfreier Reparatur.
01
Erheblich heißt tragende Teile
Ein Kratzer in der Stoßstange genügt nicht. Erheblich ist ein Schaden regelmäßig dann, wenn tragende oder sicherheitsrelevante Teile betroffen sind und richt- oder schweißtechnisch gearbeitet werden muss.
02
Die Uhr läuft ab Erstzulassung
Nicht ab Kaufvertrag und nicht ab Übergabe. Steht das Fahrzeug lange beim Händler, ist ein Teil der Frist schon verbraucht, bevor Du losfährst.
03
In der Kasko zählt oft die Wiederbeschaffung
Viele Bedingungen setzen voraus, dass Du innerhalb einer Frist tatsächlich ein neues Fahrzeug anschaffst. Ohne Nachweis wird nur der Wiederbeschaffungswert gezahlt.
04
Ohne Gutachten keine Grundlage
Ob ein Schaden erheblich ist, lässt sich nicht aus einer Rechnung ablesen. Es braucht die Beschreibung, welche Bauteile betroffen waren und wie repariert wurde.
Wir dokumentieren Erstzulassung, Laufleistung und Schadenumfang so, dass beide Wege geprüft werden können, und beziffern die Wertminderung marktbezogen – nicht nach Faustformel.
Häufige Fragen
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Fristen und Voraussetzungen hängen vom Einzelfall und Deinen Versicherungsbedingungen ab.
Neuwagen beschädigt?
Wir dokumentieren Alter, Laufleistung und Schadenumfang – die Grundlage für den Neupreis.