Dashcam als Beweis: was Gerichte anerkennen – und was Dir schadet
Seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 können Dashcam-Aufnahmen im Unfallprozess verwertet werden – auch dann, wenn die Aufzeichnung datenschutzrechtlich angreifbar war. Das heißt aber nicht, dass alles erlaubt ist. Zwischen »verwertbar« und »zulässig« liegt ein Bußgeld.
Daueraufzeichnung
unzulässig
Kurze Schleife
der sichere Weg
Vor Gericht
seit 2018 verwertbar
Inhalt
Die Rechtslage in zwei Sätzen So zeichnest Du richtig auf Was im Ernstfall zu tun ist Was eine Dashcam nicht kannUnfall gerade passiert?
Schick uns Fotos oder ruf kurz an – wir sagen Dir vorab, ob sich ein Gutachten lohnt. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.
Die Rechtslage in zwei Sätzen
Erstens: Eine permanente, anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens ist datenschutzrechtlich unzulässig, weil dabei ununterbrochen unbeteiligte Personen und Kennzeichen erfasst werden. Das kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Zweitens: Ist die Aufnahme trotzdem entstanden, heißt das nicht, dass sie im Prozess unbrauchbar wäre. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass eine Verwertung im Unfallhaftpflichtprozess in Betracht kommt – nach Abwägung im Einzelfall.
Beides zusammen ergibt eine unbequeme, aber klare Linie: Wer sauber aufzeichnet, hat ein starkes Beweismittel ohne Risiko. Wer alles mitschneidet, hat vielleicht auch ein Beweismittel – und dazu ein Verfahren am Hals.
So zeichnest Du richtig auf
Der Unterschied liegt nicht im Gerät, sondern in vier Einstellungen – und in dem, was Du danach mit der Datei machst.
Position
Was Dir schadet
Was in der Regel trägt
Was Dir schadet
Aufzeichnung
Aufzeichnung
Dauerhaft, alles wird behaltenAufzeichnung
Kurze Schleife, wird laufend überschriebenSpeicherung
Speicherung
Manuell alles archiviertSpeicherung
Nur anlassbezogen, per ErschütterungssensorBlickfeld
Blickfeld
Innenraum und Passanten dauerhaftBlickfeld
Fahrbahn vor dem FahrzeugWeitergabe
Weitergabe
Veröffentlichung im NetzWeitergabe
An Polizei, Sachverständigen, GerichtUmgang mit der Datei
Umgang mit der Datei
Geschnitten, konvertiertUmgang mit der Datei
Original mit Zeitstempel, unverändertIm Prozess
Im Prozess
AngreifbarIm Prozess
Wird regelmäßig verwertetWas in der Regel trägt
Merksatz
Nicht die Kamera entscheidet, sondern wie Du sie betreibst.
Dieselbe Aufnahme kann ein starkes Beweismittel oder ein Bußgeldbescheid sein. Den Unterschied macht die Einstellung: kurze Schleife statt Dauerarchiv, Fahrbahn statt Passanten, Original statt Schnittfassung.
Was im Ernstfall zu tun ist
Die kritische Phase sind die ersten Minuten nach dem Aufprall – solange die Kamera weiterläuft, löscht sie sich selbst.
Vorher
Kamera richtig einstellen
Kurze Ringspeicherung von ein bis zwei Minuten, laufendes Überschreiben, dauerhafte Sicherung nur bei Auslösung durch den Erschütterungssensor. Blickrichtung auf die Fahrbahn, nicht in den Innenraum.
Im Moment
Aufnahme sichern
Viele Kameras speichern bei einem Aufprall automatisch. Prüfe es trotzdem sofort – wenn die Schleife weiterläuft, ist die entscheidende Minute in wenigen Minuten überschrieben.
Danach
Original sichern, nichts schneiden
Speicherkarte entnehmen oder die Datei unverändert kopieren. Kein Schnitt, keine Konvertierung, keine Veröffentlichung im Netz – jede Bearbeitung macht die Aufnahme angreifbar.
Im Verfahren
Das Gericht wägt ab
Verwertet wird nicht automatisch, sondern nach Abwägung zwischen Deinem Beweisinteresse und den Persönlichkeitsrechten der Aufgezeichneten. Je zurückhaltender die Aufzeichnung, desto besser fällt sie aus.
Was eine Dashcam nicht kann
Sie zeigt den Hergang, nicht den Schaden. Wie stark die Karosserie verformt ist, welche Bauteile dahinter betroffen sind, was die Reparatur kostet und wie hoch die Wertminderung ausfällt, ist auf keinem Video zu erkennen.
Und sie ersetzt die Dokumentation an der Unfallstelle nicht. Endstellung, Spurenlage und Schadenbild bleiben das, worauf sich Gutachten und Regulierung stützen – das Video ergänzt sie um den Ablauf davor.
Aufnahme sofort sichern, bevor die Schleife sie überschreibt
Original unverändert aufbewahren, keine Schnittfassung weitergeben
Trotzdem fotografieren – das Video ersetzt die Unfallstelle nicht
Nicht veröffentlichen, auch nicht in Gruppen oder sozialen Netzwerken
Häufige Fragen
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Beurteilung hängt vom Einzelfall ab; für rechtliche Fragen ziehe bitte eine Anwältin oder einen Anwalt hinzu.
Video ist da – und jetzt?
Den Hergang zeigt die Kamera. Den Schaden beziffern wir.